Inhaltsverzeichnis : Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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Reichs-Gesetzblatt.

No.  13.

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Wahlen  zum  Reichstage.  S.  111.

 

 

 

(Nr.  2942.)  Verordnung,  betreffend  die  Wahlen  zum  Reichstage.  Vom  28.  März  1903.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  2c.

verordnen  auf  Grund  der  Bestimmung  im  §  14  des  Wahlgesetzes  vom  31.  Mai
1869  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

Die  Wahlen  zum  Reichstage  sind  am  16.  Juni  1903  vorzunehmen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  28.  März  1903.

(L.S.  )  Wilhelm.

Graf  von  Bülow.

 

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

Reichs.  Gesetzbl.  1903.  23
Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  März  1903.