Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

-- 46 --
                                                                                                                                                        der Flasche nicht lockert. Jede Flasche oder mehrere Flaschen gemein- 
schaftlich müssen durch einen sicher stehenden Drahtkorb oder ein ähn- 
liches Gefäß gegen Stöße geschützt sein. Die Beförderung der Draht- 
körbe oder Gefäße hat in oben offenen oder nur durch ein Drahtnetz, 
einen mit Löchern versehenen Deckel oder eine ähnliche Vorrichtung 
geschlossenen Metallkästen oder mit Blech ausgekleideten Holzkisten mit 
der Aufschrift „Flüssige Luft“ zu erfolgen. In diesen Behältern 
dürfen sich keine leicht brennbaren Verpackungsstoffe, wie Sägespäne, 
Holzwolle, Torf, Stroh, Heu, befinden. Die Kästen und Kisten sind 
im Eisenbahnwagen so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder herab- 
fallen können, und daß die Flaschen aufrecht stehen und gegen Be- 
schädigungen durch andere Frachtstücke geschützt sind. Leicht brennbare 
kleinstückige oder flüssige Stoffe sind nicht in unmittelbarer Nähe der 
flüssigen Luft zu verladen. 
(2) Statt der doppelwandigen, mit Filz umkleideten Glasflaschen 
können andere Behälter verwendet werden, wenn sie gegen Erwärmung 
so geschützt sind, daß sie nicht beschlagen oder bereifen. Diese Behälter 
brauchen, wenn sie fest genug sind und sicher stehen, nicht von Draht- 
körben oder dergleichen umschlossen zu sein. Im übrigen finden die 
Vorschriften des Abs. 1 sinngemäße Anwendung. 
3. Die seitherige Nr. XLIVa erhält die Uberschrift XLIVb. 
4. Vorstehende Änderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 15. März 1903. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Bülow. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.