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Nummern
des russischen Zollsatz
allgemeinen
Tarifs (vom Bezeichnung der Waren. Einheit. in
13./26.
Januar 1903). Rubeln. Kopeken.
(aus 142) 3. Stahlblech jeder Art, ½ mm und darüber
stark; in Platten, über 46 cm breit; Sorten-
stahl jeder Art in einer Breite oder Höhe von
mehr als 46 cm sowie in einer Stärke oder
mit einem Durchmesser von 18 cm und dar-
über; Formstahl (T- Stahl, Doppel-T-Stahl,
Wulststahl, Z-Stahl und Stahl von anders
geformten Querschnitten, außer Winkelstahl,
welcher nach Punkt 1 dieser Nummer (142)
verzollt wird); Bandstahl, in einer Breite
oder mit einem Durchmesser von mehr als
6 ¼ mm aber nicht über 12 ½ mm.... Pud 1 05
4. Stahlblech, weniger als ½ mm stark Pud 1 50
Anmerkung siehe Nummer 140.
147 Zink:
1. in Blöcken, Bruch oder Pulver, auch Zink-
asche und Zinkstaub Pud — 70
2. in Blechen, auch poliert, oder in Stangen Pud 1 25
Anmerkung siehe Nummer 141.
aus 148 2. Goldarbeiten jeder Art; Juwelierarbeiten jeder
Art aus Gold, auch mit echten oder unechten
Steinen, Perlen usw. Pfund 52 80
4. Silberarbeiten jeder Art, auch vergoldet;
Juwelierarbeiten jeder Art aus Silber, auch
vergoldet, auch mit echten oder unechten
Steinen, Perlen usw. . . ... .. .. ... .. ... Pfund 9 —
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