Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Rubeln. Kopeken.
(aus 172)
aus 173
aus 177
2. Klavier
4. nicht besonders genannte musikalische Instru-
mente jeder Art, Zubehörteile zu musikalischen
Instrumenten,gesondert eingeführt, wie: Bogen,
Darm-- und Seidensaiten (metallene Saiten
werden nach Nummer 155 verzollt), Klavia-
turen, Hämmerchen (Wirbel für Klaviere
werden nach Nummer 156 Punkt 1 lit. b
verzollt), Metronome, Stimmgabeln, Ansatz-
stücke Krone) und dergleichen ...
aus 3. Fahrräder:
a) zweirädrige
aus 6. Fahrradteile jeder Art.
Anmerkung zu Punkt 6. Mäntel (Laufdecken)
und Luftschläuche aus Kautschuk für Fahrräder
werden nach Nummer 88 verzollt, wenn an ihnen
keine Metallteile außer den an den Schläuchen be-
findlichen Ventilen angebracht sind.
Papierwaren:
aus 2. zu b) Kragen, Manschetten, Vorhemden aus
Papier, auch auf einer oder auf beiden
Seiten mit weißem, farbigem oder be-
drucktem Baumwollstoff überzogen, ohne
wirkliche Nähte, zusammengewogen mit
den Schachteln ober Kartons, in denen
sie sich befinden. Bei der Verzollung
von Kragen, Manschetten und Vor-
hemden der genannten Arten ist eine
durch Pressung hervorgebrachte Nach-
ahmung von Nähten nicht als wirkliche
Naht anzusehen . .. ...
Pfund
Stück
Pud
96
30
15
60