Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

133 
  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26.Jannar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
· 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
aus 216 
218 
aus 219 
  
Bleistifte jeder Art einschließlich der Farbstifte, auch 
assortiert, mit den Schachteln, in welchen sie ein— 
geführt sind, zusammengewogen 
Anmerkung 2. Schiefertafeln, liniiert oder 
unliniiert, auch mit Rahmen, sowie Schiefergriffel, 
auch mit Papier oder anderen Stoffen überzogen, 
werden nach Nummer 66 Dunkt 6 mit einem Zu.- 
schlage von 20 % verzollt. 
Muster verschiedener Stoffe und Erzeugnisse, welche 
nicht das Aussehen und den Charakter von Waren 
haben 
Anmerkung. Muster von Geweben und Er. 
zeugnissen jeder Art, welche nicht das Aussehen und 
den Charakter von Waren haben, fallen unter diese 
Nummer (218), auch wenn sie auf Karten befestigt, 
geheftet oder eingebunden sind. 
Waren, deren Einfuhr verboten ist. 
Russische Scheidemünze, kupferne und silberne, und 
ausländisches kupfernes und silbernes Geld aller 
Art. 
Anmerkung. Reisenden und Bewohnern des 
Grenzbezirkes, welche die Grenze mit ordnungsmäßigen 
Legitimationspapieren überschreiten, ist es gestattet, 
russische Scheidemünze bis zu 4 Rubel 50 Kopeken, 
deutsche Kupfer-, Nickel- oder Silbermünze bis zu 
10 Mark mit sich zu führen. 
Verzeichnis der Ausfuhrzölle. 
Lumpen und Lappen jeder Art, wollene Abschnitzel 
und Papierhalbzeug 
  
Pfund 
21°“ 
–  52½ 
  
  
  
zollfrei 
 
	        
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