Artikel
Zollsatz
des allgemeinen Bezeichnung der Waren. Einheit. ¾ *
Tarifs. in Lei.
111 Wirkwaren jeder Art aus Wolle, außer Handschuhen, Strümpfen
und Socken, zugeschnitten, oder zugeschnitten und genäht,
oder in Verbindung mit anderen Stoffen, oder durch Hand-
arbeit verziert, oder gestickt, oder mit Spitzen us. 100 kg. doppelter Zollsatz
112 Posamentierwaren, Bänder, Knöpfe, aus Wolle - 250
114 Garne und Gewebe oder Wirkstoffe aller Art, Posamentierwaren
und Spitzen aus Wolle, gemischt mit jedem anderen Stoffe
außer Seide, insofern sie weniger als 25% ihres Gewichts
an Wolle enthalten . ... " Zollsatz der Art. 93
bis 113 mit einer
Ermäßigung von
20 %.
Anmerkung zu Artikel 165. Garne, Gewebe, Wirk.
und Bandwaren aus Seide, gemischt mit jedem anderen
Spinnstoffe, werden nach den Art. 153 bis 161, 164 und 165
ohne jede Ermäßigung verzollt, sofern sie 50 % oder mehr
Seide enthalten.
Anmerkung zu Artikel 166. Posamentier- und
Schnurwaren aus Seide werden nach diesem Artikel verzollt,
sofern die Schauseite oder mindestens ¾ derselben aus
Seide ist, ohne Rücksicht auf den Anteil der Stoffe, die sie
im Inneren enthalten.
167 Seidenspitzen . . .. · 1800
168 Garne, Gewebe, Wirk- und Bandwaren aus Spinnstoffen aller
Art, gemischt mit Seide, sofern der Anteil der Seide weniger
als 50% beträgt .. . . . . ... Zollsatz der Art. 153 bis 161
Anmerkung. Posamentier- und Schnurwaren werden und 161 bis 166
nach diesem Artikel verzollt, sofern weniger als ¾ der Schau. mit einer
seite aus Seide ist, ohne Rücksicht auf die Stoffe, die sie im Ermäßigung von
Inneren enthalten. 50%
332 Nähzwirne aus pflanzlichen Spinnstoffen aller Art mit Aus-
nahme von Baumwolle, in Strähnen, auf Karten, auf
Spulen oder in Knäueln .. . . . . . . . . . . . ... Zollsatz der gezwirnten, gebleichten oder,
gefärbten Garne mit
346 Stricke und Bindfäden aus Hanf, Flachs oder Ramie, zusammen- Fine Zollzuschlage von 30%
gedreht aus einer beliebigen Anzahl Fäden, gebleicht oder
gefärbt, im Durchmesser von mehr als 1mm.. 1 Zollsatz der rohen Stricke und Bindfäden mit einem Zuschlage von 25 %
Stricke und Bind-
fäden mit einem Zu-
schlage von 25.