Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
Artikel 
  
Zollsatz 
des allgemeinen Bezeichnung der Waren. Einheit. ¾ * 
Tarifs. in Lei. 
111 Wirkwaren jeder Art aus Wolle, außer Handschuhen, Strümpfen 
und Socken, zugeschnitten, oder zugeschnitten und genäht, 
oder in Verbindung mit anderen Stoffen, oder durch Hand- 
arbeit verziert, oder gestickt, oder mit Spitzen us. 100 kg. doppelter Zollsatz 
112 Posamentierwaren, Bänder, Knöpfe, aus Wolle - 250 
114 Garne und Gewebe oder Wirkstoffe aller Art, Posamentierwaren 
und Spitzen aus Wolle, gemischt mit jedem anderen Stoffe 
außer Seide, insofern sie weniger als 25% ihres Gewichts 
an Wolle enthalten . ... " Zollsatz der Art. 93 
bis 113 mit einer 
Ermäßigung von 
20 %. 
Anmerkung zu Artikel 165. Garne, Gewebe, Wirk. 
und Bandwaren aus Seide, gemischt mit jedem anderen 
Spinnstoffe, werden nach den Art. 153 bis 161, 164 und 165 
ohne jede Ermäßigung verzollt, sofern sie 50 % oder mehr 
Seide enthalten. 
Anmerkung zu Artikel 166. Posamentier- und 
Schnurwaren aus Seide werden nach diesem Artikel verzollt, 
sofern die Schauseite oder mindestens ¾ derselben aus 
Seide ist, ohne Rücksicht auf den Anteil der Stoffe, die sie 
im Inneren enthalten. 
167 Seidenspitzen . . .. · 1800 
168 Garne, Gewebe, Wirk- und Bandwaren aus Spinnstoffen aller 
Art, gemischt mit Seide, sofern der Anteil der Seide weniger 
als 50% beträgt .. . . . . ... Zollsatz der Art. 153 bis 161   
Anmerkung. Posamentier- und Schnurwaren werden und 161 bis 166 
nach diesem Artikel verzollt, sofern weniger als ¾ der Schau. mit einer 
seite aus Seide ist, ohne Rücksicht auf die Stoffe, die sie im Ermäßigung von 
Inneren enthalten. 50% 
332 Nähzwirne aus pflanzlichen Spinnstoffen aller Art mit Aus- 
nahme von Baumwolle, in Strähnen, auf Karten, auf 
Spulen oder in Knäueln .. . . . . . . . . . . . ... Zollsatz der  gezwirnten, gebleichten oder, 
gefärbten Garne mit 
346 Stricke und Bindfäden aus Hanf, Flachs oder Ramie, zusammen- Fine Zollzuschlage von 30%  
gedreht aus einer beliebigen Anzahl Fäden, gebleicht oder 
gefärbt, im Durchmesser von mehr als 1mm.. 1 Zollsatz der rohen Stricke und Bindfäden mit einem Zuschlage von 25 % 
  
  
  
Stricke und Bind- 
fäden mit einem Zu- 
schlage von 25.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.