Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Jannar 
1903). 
89 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
(137) 
aus 140 
  
angerieben in Wasser, Leim, Ol usw.; Farben 
mit Beimischung von Stoffen, die das Trocknen 
beschleunigen, wenn diese Stoffe nicht einem 
höheren Zollsatz unterliegen; Wichse; Tinte jeder 
Art, trocken und flüssig. .. . . . . ....... ...... 
Eisen: 
aus 1. 
Anmerkung. Unter Beimischung einer un- 
bedeutenden Menge organischen Pigments ist ein 
Zusatz an organischen Pigmenten bis zu 3% 
einschließlich zu verstehen. 
Stab= und Sorteneisen jeder Art, mit Aus- 
nahme des unten genannten; Eisen in Luppen, 
Puddlingsstücken oder Masseln, Brucheisen, 
Millbars, Eisenstaub ... 
Eisenblech jeder Art, ½ mm und darüber 
stark; Matten, über 46 cm breit; Sorten- 
eisen jeder Art, in einer Breite oder Höhe 
von mehr als 46 cm sowie in einer Stärke 
oder mit einem Durchmesser von 18 cm und 
darüber; Formeisen (T.Eisen, Doppel-T-Eisen, 
Wulsteisen, Z-Eisen und Eisen von anders 
geformten Querschnitten, außer Winkeleisen, 
welches nach Punkt 1 dieser Nummer I140) 
verzollt wird); Bandeisen, in einer Breite oder 
mit einem Durchmesser von mehr als 6¼ mm 
aber nicht über 12 1/2 mm .. 
Eisenblech, weniger als ½ mm stark . 
Anmerkung zuden Nummern 140 und 142. 
Den in den Punkten 3 und 4 der Nummern 140 
und 142 festgesetzten Zollsätzen unterliegen die dort 
erwähnten Bleche und Platten aus Eisen und Stahl 
ohne Rücksicht auf die Form, in die sie zuge- 
schnitten sind. 
  
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
  
— 75 
1 05 
1 50
	        
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