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Erklärung.
In Abänderung der Bestimmung im ersten Absatze des Artikels 7 des am
25. Januar 1905 zu Berlin unterzeichneten Zusatzvertrags zum Handels- und
Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 6. Dezem-
ber 1891 haben die Unterzeichneten im Namen der vertragschließenden Teile
folgendes vereinbart:
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Zusatzvertrags wird an
Stelle des 15. Februar 1906 der 1. März 1906 festgesetzt.
Die gegenwärtige Erklärung soll ratifiziert und die Ratifikationen sollen
gleichzeitig mit denen des genannten Zusatzvertrags ausgewechselt werden.
So geschehen in doppelter Ausfertigung zu Berlin, den 28. Februar 1905.
(L. S.) Graf von Posadowsky. (L. S. Freiherr von Richthofen. (L. S.) Szögyeny.
Der vorstehende Vertrag ist nebst der dazu gehörigen Erklärung ratifiziert
worden und die Auswechselung der Ratifikationen hat stattgefunden.
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(Nr. 3199.) Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn
Vom 25. Januar 1905.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des
Deutschen Reichs, einerseits, und Seine Majestät der Kaiser von Österreich,
König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn, andererseits, von
dem Wunsche geleitet, den Verkehr mit Tieren und tierischen Rohstoffen zwischen
den beiderseitigen Gebieten durch neue Vereinbarungen zu regeln, haben zu diesem
Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rat, Staats-
sekretär des Innern, Arthur Grafen von Posadowsky-Wehner
und
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rat, Staatssekretär des Aus-
wärtigen Amts, Oswald Freiherrn von Richthofen,
Reichs-Gesetzbßz 1906. 41