Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

(Ubersetzung.) 
Tarif C. 
Zölle bei der Einfuhr nach Bulgarien. 
Der in dem gegenwärtigen Tarif genannte bulgarische allgemeine Tarif ist der durch Fürstlichen Ukat Nr. 275 vom 
Dezember 1904 bestätigte Zolltarif. 
  
  
— ——— 
Nummer Zollsatz 
bulgarischen Bezeichnung der Waren Einheit in 
allgemeinen 
Tarifs Franken 
52 Stärke und Stärkemehl: 
Reisstärke ...... . . . . . . . . ... . . . . . . .. . .. . . . .. 100 kg 12 
die übrigen unter diese Nummer fallenden Erzeugnisse * 15 
97 Bier. 
Anmerkung zu Nr. 97. Die deutschen Biere sollen alle Er. 
leichterungen in der Zoll, und Steuerbehandlung genießen, die aus.- 
ländischen Bieren jeder Art etwa eingeräumt werden sollten. 
aus 123 Pflanzliche Speiseöle, nicht besonders genannt. 
Anmerkung zu Nr. 123. Zu gewerblichen Zwecken ein. 
geführte Speiseöle, zollamtlich denaturiert, sind nach Nr. 128 zu 
verzollen. 
128, Öle, nicht besonders genannt, zu gewerblichen und an- 
deren Zwecken, jedoch nicht zu Speisezwecken, mit Aus- 
nahme der wohlriechenden Öle : 5 
156 Paraffin . ... - 10 
  
  
 
	        
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