Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

 

 

Nummer  Zollsatz
bulgarischen  Bezeichnung  der  Waren  Einheit  in
allgemeinen
Tarifs  Franken
458  Eisenzeug,  anderweit  nicht  genannt  ..  .  ...  100  kg  7,50
460  Nägel  aus  Eisen  oder  Stahl:
a)  Bolzen  und  Stifte  zum  Vernieten  (Niete)  .....  .  8
schwarze  Nägel  und  Hufnägel.  ........  .  ..  ...  »  10
b)  Drahtstifte  in  jeder  Grßße  »  6
464  Röhren  und  Rohrleitungen  aus  Schmiedeeisen  sowie  deren
Verbindungsstücke,  auch  geteert  :  8
466. Gegenstände  aus  Schwarzblech,  weder  poliert,  noch  emailliert,
noch  verzinnt,  auch  in  Verbindung  mit  Gußeisen  5  20
471  Gegenstände  aus  Schmiedeeisen  oder  Stahl,  roh)  nur  gefeilt
oder  mit  Asphaltlack  überzogen)  weder  verziert,  noch  poliert,
emailliert  oder  angestrichen:
a)  das  Stück  im  Gewicht  von  25  kg  und  darüber  5  9
b)  ?  »  »  »3  bis  25  kg  .....  r  14
c)——v  v  v  v0,5 bis 3kg....  v  16
d  -  »weniger  als  0,5  kg  22,50
472Gegenstände  aus  Schmiedeeisen  oder  Stahl,  abgeschliffen,  gescheuert,
  verzinnt,  verzinkt,  emailliert,  angestrichen,  aber
nicht  poliert:
a)  das  Stück  im  Gewicht  von  25  kg  und  darüber  15
b)  „  -  v  3 bis 25 kg.....  20
c)  "  „  -  -  »0,5  bis  3  kg  .  .  .  .  »  30
d)  -    »    weniger  als  0,5  kg  40

 

Anmerkung  zu  Nr.  472.  Metallene  Schreibfedern,  auch  ab.
geschliffen,  werden  nach  Nr.  476  verzollt.

Anmerkung  zu  Nr.  471  und  472.  Oie  Verbindung  der  unter
die  Nummern  471  und  472  fallenden  Waren  mit  Holz  oder  Gußeisen
  bleibt  ohne  Einfluß  auf  die  Verzollung.