Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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c) Die Desinfektion des Bilgeraums mit seinem Inhalte geschieht durch 
Kalkmilch, die mit 9 Teilen Wasser verdünnt ist (Kalkbrühe), in fol- 
gender Weise:  
In diejenigen Teile des Bilgeraums, welche leicht durch Abheben 
der Garnierungen und der Flurplatten zugänglich gemacht werden 
können (Maschinen- und Kesselraum, leere Laderäume), ist an möglichst 
vielen Stellen Kalkbrühe eimerweise hineinzugießen. Durch Umrühren 
mit Besen muß die Kalkbrühe kräftig mit dem Bilgewasser vermischt 
und überall, auch an die Wände des Bilgeraums, angetüncht werden. 
Zur Desinfektion der Maschinenbilge kann an Stelle der Kalkbrühe 
verdünntes Kresolwasser in gleicher Weise angewendet werden. 
Überall da, wo der Bilgeraum nicht frei zugänglich ist, wird 
durch die von Deck herunterführenden Pumpen (Notpumpen) und Peil- 
rohre so viel Kalkbrühe eingegossen, bis sie den Bilgeraum, ohne die 
Ladung zu berühren, anfüllt. Nach zwölf Stunden kann die Bilge 
wieder entleert werden. Im einzelnen wird folgendermaßen verfahren: 
a) Der Wasserstand in den Peilrohren wird gemessen. · 
b)  100 bis 200 Liter Kalkbrühe — je nach der Größe des Schiffes 
oder der einzelnen Abteilungen — werden eingefüllt. 
c) Der Wasserstand in den Peilrohren wird wieder gemessen. Zeigt 
sich jetzt schon ein erhebliches Ansteigen des Wasserstandes, so ist 
anzunehmen, daß sich irgendwo die Verbindungslöcher der einzelnen 
Abschnitte des Bilgeraums verstopft haben, so daß keine freie 
Zirkulation des Wassers stattfindet. In solchen Fällen muß wegen 
der Gefahr des Überlaufens der Kalkbrühe und der dadurch be- 
dingten Beschädigung der Ladung das Einfüllen unterbrochen 
werden, die Desinfektion des Bilgeraums kann dann erst bei 
leerem Schiffe stattfinden. 
d)  Steigt das Wasser nur langsam, so ist, während von Zeit zu 
Zeit der Wasserstand gemessen wird, so viel Kalkbrühe einzufüllen, 
als der Bilgeraum ohne Schaden für die Ladung aufnehmen 
kann.  
Als Anhaltspunkt diene, daß auf 1 Meter Schiffslänge erforderlich 
sind: bei Holzschiffen 40 bis 60 Liter, bei eisernen Schiffen 60 bis 
120 Liter Kalkbrühe. 
Auf manchen Schiffen sind Rohrleitungen vorhanden, welche nicht 
wie die Pumpen und Peilrohre in die hintersten Teile des Schiffs- 
bodens oder der einzelnen Abteilungen, sondern in die vorderen, höher 
gelegenen Teile führen. Diese sind dann vorzugsweise zu benutzen, 
weil dadurch die Vermischung des Desinfektionsmittels mit dem Bilge- 
wasser erleichtert und besser gesichert wird. 
Auf Schiffen mit getrennten Abteilungen muß jede Abteilung für 
sich in der angegebenen Weise behandelt werden. 
  
  
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