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1.
2.
3.
3 SK
Revidirte Gebühren-Tare für die Hebammen.
für eine natürliche Geburt.
für eine Zwillingsgeburt . .
fũr eine schwierige Geburt, bei welcher ei ein Geburtshelser zuzuziehen
ist
A lumerku ng. 2 den * unter 1—3 ist
die Gebũhr für die gewöhnliche Wochenpflege während
der ersten 9 Tage mit enthalten.
Bei Geburten in einer Gemeinde außerhalb des
Wohnorts der bamme erhoben h die Sibe unter
1—3 um je
für die Pflege der Wöchnerin und des Kindes vom 10. Lese
nach der Geburt täglich
für eine verlangte Nachtwache
für ein Klystier zu geben
für den Beistand bei einem Abortus. .
für jeden verlangten Besuch, welcher nicht zu cewöhulichen
Wochenpflege gehört
bei Tag
bei Nacht
für die Einlegung des Kotheters .
für die verlangte Untersuchung einer Schwangeren * Kranken
4,50 bis 6,00 M.
6,00 „10,00 „
450 „ 0,00 „
1,00 „ 3,00 „
(ie nach der Ent.
fernung)
1,00 bis 1,50 M.
2,00 „ 3,00 „
— 0,50 „
3,00 „
n
2,00 „
—
1,00
1,00 „
1,50 „
p, 0,50 „
1,00
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0,60