Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

— 733 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 43. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung. S. 733. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Überein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 733. 
  
  
  
(Nr. 3379.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur 
 Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. September 1907. 
Auf Grund des Abs. (2) der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung wird in Abänderung der Vorschrift unter Nr. VII Abs. (2) der Anlage B 
zu dieser Ordnung verfügt, daß gebrauchte eisen- oder manganhaltige Gas- 
reinigungsmasse, die nach Angabe im Frachtbriefe vollkommen oxydiert (regeneriert) 
ist, bis auf weiteres auch in bedeckten Wagen oder in offenen Wagen unter ge- 
wöhnlichen Wagendecken befördert werden darf. 
Berlin, den 16. September 1907. 
Das Reichs-Eisenbahnamt. 
Schulz. 
  
(Nr. 3380.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den 
 Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907. 
Die in der Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Überein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 
1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), unter „II. Ungarn.“) Nr. 8 und 11, 
aufgeführten schmalspurigen Lokalbahnen 
Nagy-Károly-Somkut und 
Szatmär-Erdöd 
sind am 1. Januar 1907 in den Betrieb der Königlich Ungarischen Staatseisen- 
bahnen (Nr. 1) übergegangen und daher als selbständige Unternehmungen ge- 
strichen worden. 
Berlin, den 18. September 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten. 
Reichs-Gesetzbl. 1907. 121 
Ausgegeben zu Berlin den 24. September 1907.