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Reichs-Gesetzblatt.
Nr 43.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur Eisenbahn-
Verkehrsordnung. S. 733. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Überein-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 733.
(Nr. 3379.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. September 1907.
Auf Grund des Abs. (2) der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung wird in Abänderung der Vorschrift unter Nr. VII Abs. (2) der Anlage B
zu dieser Ordnung verfügt, daß gebrauchte eisen- oder manganhaltige Gas-
reinigungsmasse, die nach Angabe im Frachtbriefe vollkommen oxydiert (regeneriert)
ist, bis auf weiteres auch in bedeckten Wagen oder in offenen Wagen unter ge-
wöhnlichen Wagendecken befördert werden darf.
Berlin, den 16. September 1907.
Das Reichs-Eisenbahnamt.
Schulz.
(Nr. 3380.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907.
Die in der Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Überein-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar
1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), unter „II. Ungarn.“) Nr. 8 und 11,
aufgeführten schmalspurigen Lokalbahnen
Nagy-Károly-Somkut und
Szatmär-Erdöd
sind am 1. Januar 1907 in den Betrieb der Königlich Ungarischen Staatseisen-
bahnen (Nr. 1) übergegangen und daher als selbständige Unternehmungen ge-
strichen worden.
Berlin, den 18. September 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten.
Reichs-Gesetzbl. 1907. 121
Ausgegeben zu Berlin den 24. September 1907.