-- 760 --
die Auflösung von Kreistagen und von Gemeinderäten;
die Ermächtigung von Bezirken, Gemeinden und öffentlichen
Anstalten zur Aufnahme von Anleihen;
die Ernennung und Entlassung der Bürgermeister und Beigeordneten;
die Gleichstellung von Gemeinden unter 25 000 Eimwohner mit
den Gemeinden von 25 000 und mehr Einwohnern;
die Ermächtigung zur Erhebung von Verbrauchsabgaben in Ge-
meinden und die Genehmigung der auf die Erhebung dieser
Abgaben bezüglichen Steuerordnungen;
die Ermächtigung öffentlicher Behörden oder Korporationen, über
die Verleihung von Ehrengeschenken oder sonstige Ehrenbezei-
gungen Beschluß zu fassen;
die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine und die Genehmi-
gung von Stiftungen sowie deren Zurücknahme;
die Errichtung von Handelskammern, einschließlich der Festsetzung
ihrer Mitgliederzahl und der Umgrenzung ihrer Bezirke, die
Errichtung und Auflösung von öffentlichen Kranken- und
Siechenhäusern, öffentlichen Pfandhäusern, Sparkassen, Pen-
sions- und Hilfskassen und von sonstigen öffentlichen Anstalten;
die Erteilung der staatlichen Genehmigung, welcher Schenkungen
und Verfügungen von Todes wegen zu Gunsten juristischer Per-
sonen zu ihrer Wirksamkeit bedürfen;
den Erlaß allgemeiner polizeilicher Vorschriften, insbesondere auch
über den Fuhrverkehr, die Anlegung von Dampfkesseln und
den Verkauf giftiger Stoffe;
die Erklärung der Gemeinnützigkeit von Mineralquellen und die
Festsetzung eines Schutzbezirkes für derartige Quellen;
die Ermächtigung zur Ausführung gemeinnütziger Arbeiten und
die Feststellung der Dringlichkeit derartiger Arbeiten, soweit die-
selben nicht für das Reich ausgeführt werden;
die Klassierung oder Deklassierung öffentlicher Straßen;
die Festsetzung allgemeiner Baufluchtpläne;
die Ausdehnung der gesetzlichen Sondervorschriften für die Stadt
Straßburg über Beschränkungen der Baufreiheit auf andere
Gemeinden oder bestimmte Teile derselben;
die Bestimmung der Zahl der Senate beim Oberlandesgerichte
sowie der Zahl, des Sitzes und der Bezirke der Landgerichte
und der Zahl ihrer Kammern;
die Abänderung der Umgrenzung und die Verlegung des Pfarr-
sitzes katholischer oder protestantischer Pfarreien;
die Abgrenzung von Inspektionsbezirken der Kirche Augsburgischer
Konfession, von protestantischen Konsistorialbezirken, von
israelitischen Konsistorial- und Rabbinatsbezirken;