Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Berauogegeben  in  der  Kolsonisl-AIblheilung  des  Auswärtigen  Amis.

XII.  Jahrgang.  Berlin.  I.  Febrnar  1901.  Uummer  3.

Diese  Zeuschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
ercbeinenden:  „NMittheilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  hersausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementspreis  für  dac  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  derträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhundlungen  Mk.  3.—,  direkt  unter  Streif#  and  durch  die  erlagsbuchbandung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzebietle  und
C’n#ch  Ungarn,  Mk.  8.75  fur  die  Länder  des  Metitvofivereins.  —  Einsendungen  und  unfragen  sind  an  die  Köninliche  Hofbuchhandlung  von
Erni#  Siegfried  Mittler  und  Sobn.  Berlin  SW  12.  Kochstr.  66—71.  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1901  unter  Nr.  2008.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Inhalt:  Amtlicher  Theil:  Allerhöchste  Kabinets-Ordre,  betreffend  Anrechnung  eines  Kriegsjahres  S.  65.  —  Zusatz-Verordnung
  zur  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom  10.  Oktober  1896  S.  65.  —
Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  66.  —  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  des  Trepangfanges  auf  den
Risfen  und  Bänken  der  Insel  Ponape  S.  66.  —  Verordnung,  betreffend  das  Kreditgeben  an  Eingeborene  und  den
Abschluß  von  Verträgen  mit  Eingeborenen  über  höhere  Werthgegenstände  S.  66.  —  Verordnung,  betreffend  die
An=  und  Abmeldung  der  in  dem  Inselgebiete  der  östlichen  Karolinen  ansässigen,  daselbst  zuziehenden  und  wegziehenden
Fremden  S.  67.  —  Personalien  S.  68.

Nichtamtlicher  Theil:  Personal-Nachrichten  S.  69.  —  Deutsch-Ostafrika:  Ueber  den  Einfluß  einer
oftafrikanischen  Eisenbahn  auf  die  Ernährung  der  deutschen  Kolonie  S.  69.  —  Bericht  über  die  Fortschritte  des
Telegraphenbaues  der  African  Transcontinental  Telegraph  Company  S.  71.  —  Die  geographische  Länge  von
Tabora  S.  71.  —  Kamerun:  Abmarsch  des  Gouverneurs  nach  den  Croß-Schnellen  S.  71.  —  Bezirksamt  Edea
S.  71.  —  Die  Südkamerun-Grenzexpedition  S.  71.  —  Togo:  Ueber  den  Stand  der  Kolapflanzung  und  -verbreitung
im  Misahöhebezirk  S.  71.  —  Deutsch-Sudwestafrika:  Eisenbahn  Swakopmund—Windhoek  S.  72.  —  Deutsch-Neu-Guinea:
  Dampfbarkasse  für  die  Karolinen  S.  73.  —  Geheimrath  Prof.  Dr.  Koch  über  die  sanitären  Verhältnisse
  der  Karolinen  und  Marianen  S.  73.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-=Bewegung
  S.  73.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Entwickelung  einiger  englischer
Kolonien  im  Jahre  1899  S.  80.  —  Präsidentenwechsel  in  Liberia  S.  80.  —  Bekämpfung  der  wilden  Thiere  und
Giftschlangen  in  Britisch-Indien  S.  80.  —  Verschiedene  Mittheilungen:  Aus  dem  Jahresbericht  der  Hamburger
Handelskammer  S.  80.  —  Erzeugung  und  Verbrauch  von  Thee  und  Kassee  S.  81.  —  Litteratur  S.  83.  —
Litteratur-Verzeichniß  S.  84.  —  Schiffsbewegungen  S.  85.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  86.  —  Anzeigen.

 

 

Amtlicher  Theil.
Geletze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Allerhöchste  Kabinets-Ordre,  betreffend  Aurechnung  eines  Kriegsjahres.

Ich  bestimme,  daß  die  vom  12.  Juli  1898  bis  17.  November  1899  stattgehabte  Expedition  zur
Regelung  der  Grenze  zwischen  Togo  und  Dahomey,  welche  mit  einer  Reihe  von  Gefechten  verbunden  war,
im  Sinne  des  §  23  des  Gesetzes,  betreffend  die  Versorgung  der  Militärpersonen  des  Reichsheeres  und
der  Karserlichen  Marine,  vom  27.  Juni  1871,  und  des  §  49  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873,  als  ein  Feldzug  gelten  soll,  für  welchen  den  etwa  betheiligt
gewesenen  Deutschen  ein  Kriegsjahr  zur  Anrechnung  zu  bringen  ist.

Berlin,  den  11.  Dezember  1900.  Wilhelm  l.  R.

Graf  v.  Bülow.

Zusatz-Verordnung  zur  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische
Schutzgebiet  vom  10.  Oktober  1896.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  bestimme  ich
hierdurch,  was  folgt:  «
81.
Die  vom  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Zollverordnung  vom  10.  Oktober
1896  erlassene  Zusatz-Verordnung  vom  28.  September  1900  sowie  die  Bestimmungen  unter  C.  Zoll—
befreiungen  Nr.  3  und  4  des  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  gültigen  Zolltarifs  werden
ausgehoben.