Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 620 — 
Lfd. 
Nr. 
  
  
  
  
  
Dienststellung 
Gehalt 
Mark 
Dienstzulage 
Mark 
 
 
Wohnungs- 
geldzuschuß. 
Tarifklasse 
 
 
 
 
 
16.   Kontre-Admirale .... 10260  900 Mark Dienstzulage. I  
Kontre-Admirale als Chef des Marine- 
Kabinetts oder als Departementsdirektor 
 4500 Mark Besoldungszuschuß (anstatt 
900 Mark Dienstzulage). In Stellen 
eines Stationschefs, des Chefs des 
Marine - Kabinetts oder eines Departe- 
mentsdirektors erhalten sie außerdem 
einen Besoldungszuschuß von 294 Mark. 
17.   Generalstabsarzt der Marine .....  10260  }  4500  Mark  I 
Sobald ihm der Rang eines Vize- 
Admirals verliehen ist .....  13554  }   
18.   Vize-Admiral .....  13554  4500 Mark Dienstzulage oder Besoldungszuschuß.  II 
Zu lfd. Nr. 16 und 18. Bis 
zur anderweiten Regelung durch den 
Etat darf einem Departementsdirektor 
im Reichs-Marineamte das Mehr der 
Gebührnisse eines Vize-Admirals unter 
Anrechnung seiner Stelle auf den Etat 
der Kontre-Admirale, einem Abteilungs- 
chef im Reichs. Marineamte sowie den 
Oberwerftdirektoren in Kiel und Wilhelms- 
haven das Mehr der Gebührnisse eines 
Kontre-Admirals unter Anrechnung ihrer 
Stellen auf den Etat der Kapitäne zur 
See über den Etat gewährt werden. 
Hatten die vorbezeichneten Stelleninhaber 
zur Zeit ihrer Ernennung noch nicht etats- 
mäßige Vize-Admiral. beziehungsweise 
Kontre-Admiralstellen inne, so treten sie 
in den Bezug der höheren Gebührnisse 
dieser Dienstgrade erst ein, wenn ein 
dem Patente nach jüngerer Admiral in 
deren Genuß gelangt ist. 
 
19.   Admirale .....  13980 18000 Mark Dienstzulage.  I 
  
  
  
  
 
  
 
   
    
    
 
    

	        
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