Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

XI 
 § 6. 
Gestalt und Einrichtung der Meßwerkzeuge mit Einteilung. 
1. Einteilungen sind zulässig nach 
0,01 0,02 0,05 Kubikzentimeter, 
0,1 0,2 0,5 〃 , 
1   2   5 〃, 
10 20 50 〃, 
100 200 500 〃. 
Auch Prozentteilung und Gradeinteilung und entsprechende Bezifferung ist 
zulässig (z. B. bei Butyrometern), wenn auf dem Geräte der Raumgehalt an- 
gegeben ist, der der gewählten Einheit entspricht. 
2. Der oberste Teilstrich soll vom oberen Ende des Geräts, ein unterster 
Teilstrich vom Beginn einer Verjüngung mindestens 20 Millimeter entfernt sein. 
Die Bezifferung erfolgt bei Einteilungen in 
0,01 0,1 1 10 Kubikzentimeter an jedem Zehner-, 
0,02 0,2 2 20 〃〃 〃 Fünfer-, 
0,05 0,5 5 50 〃〃〃 Zweier- oder Zehner-, 
100 200 500 〃 〃〃 einzelnen Striche. 
Auf andere Einteilungen findet diese Bestimmung sinngemäße Anwendung. 
3. Die bezifferten Striche müssen ganz um den Umfang des Meßwerk- 
zeugs gezogen sein. Ferner soll bei Bezifferung jedes Zweier- und jedes Zehner- 
Striches der Mittelstrich zwischen den beiden bezifferten Strichen etwa über drei 
Fünftel des Umfanges sich erstrecken. Die übrigen Striche sollen etwa die Hälfte 
des Umfanges einnehmen. Sind besondere Ablesungseinrichtungen vorhanden, 
so müssen die kürzesten Striche etwa ein Viertel, die Mittel- und die bezifferten 
Striche etwa drei Fünftel des Umfanges umfassen. 
Bei Geräten mit flachem (ovalem) Querschnitte müssen die längsten Striche 
sich nahezu über die vordere Fläche, die kürzesten mindestens über die Hälfte 
dieser Fläche erstrecken. 
4. Der Abstand zweier benachbarter Striche darf nicht kleiner sein als 
1 Millimeter. Bei Butyrometern darf er bis zu 0,8 Millimeter herabgehen. 
5. Meßgläser sind zulässig mit einem Gesamtraumgehalte bis 2 000 Kubik- 
zentimeter. 
6. Büretten, Meßpipetten, Meßröhren usw. dürfen einen Gesamtraum- 
gehalt bis einschließlich 300 Kubikzentimeter haben. 
Bei Büretten und Meßpipetten soll die Auslauföffnung eine solche Weite 
haben, daß die Entleerung von Wasser bei einer Länge der Teilung 
  
  
  
  
  
  
  
von mehr als ..... |20 |35 |50 |70 cm 
bis einschließlich ..... 20 |35 |50 |70 |100 cm 
in Sekunden dauert ..... 25 bis 35 |35 bis 45 |45 bis 55 |55 bis 70 | 70 bis 90
	        
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