Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

 
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1. bei den einmaligen Ausgaben des Ostafrikanischen Schutzgebiets für 
Hochbauten und deren innere Einrichtung: 
Neubau eines Dienstgebäudes für das Postamt in Tanga — 
Kapitel 1 Titel 1 Erläuterungsziffer 6—. 100 000 Mark; 
2. bei den einmaligen Ausgaben des Schutzgebiets Kamerun: zur Be- 
kämpfung der Lepra und der Schlafkrankheit — Kapitel 1 Titel 3 — 
für die Monate April (usw.) 1912 je ein Zwölftel zuzüglich der- 
jenigen Mehrbeträge, die zur Erfüllung der auf einen längeren 
Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind; 
3. bei den einmaligen Ausgaben des Schutzgebiets Kamerun: zur Ver- 
markung der deutsch-englischen Grenze von Jola bis zur Küste — 
Kapitel 1 Titel 6 — 
    für die Monate April (usw.) 1912 je ein Zwölftel zuzüglich der- 
    jenigen Mehrbeträge, die zur Erfüllung der auf einen längeren 
   Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind; 
4. bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für das Schutzgebiet 
Togo: die bei den Fonds zum Baue einer Eisenbahn von Lome nach 
Atakpame eintretenden Ersparnisse zum Baue einer Notbrücke für den 
Landungsbetrieb in Lome — Kapitel 1 Titel 2 —. 
   Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
            Gegeben Korfu, den 31. März 1912. 
                                          (L. S.) Wilhelm. 
                                                 von Bethmann Hollweg. 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.