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1. bei den einmaligen Ausgaben des Ostafrikanischen Schutzgebiets für
Hochbauten und deren innere Einrichtung:
Neubau eines Dienstgebäudes für das Postamt in Tanga —
Kapitel 1 Titel 1 Erläuterungsziffer 6—. 100 000 Mark;
2. bei den einmaligen Ausgaben des Schutzgebiets Kamerun: zur Be-
kämpfung der Lepra und der Schlafkrankheit — Kapitel 1 Titel 3 —
für die Monate April (usw.) 1912 je ein Zwölftel zuzüglich der-
jenigen Mehrbeträge, die zur Erfüllung der auf einen längeren
Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind;
3. bei den einmaligen Ausgaben des Schutzgebiets Kamerun: zur Ver-
markung der deutsch-englischen Grenze von Jola bis zur Küste —
Kapitel 1 Titel 6 —
für die Monate April (usw.) 1912 je ein Zwölftel zuzüglich der-
jenigen Mehrbeträge, die zur Erfüllung der auf einen längeren
Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind;
4. bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für das Schutzgebiet
Togo: die bei den Fonds zum Baue einer Eisenbahn von Lome nach
Atakpame eintretenden Ersparnisse zum Baue einer Notbrücke für den
Landungsbetrieb in Lome — Kapitel 1 Titel 2 —.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Korfu, den 31. März 1912.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.