Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

II. 
III. 
IV. 
VI. 
VII. 
— 299 — 
In der Tabelle zu § 30)/1, Längsspalten 3 bis 6, Querspalte „Offiziere und 
Mannschaften“ ist der Wortlaut „bis 300 Köpfe“ abzuändern in: 
bis 399 Köpfe 
Ebendaselbst in Querspalte „Pferde“, Längsspalte 4, ist statt „#bis 
60 Pferde, 10 Wagen (20 Achsen).“ zu setzen: 
bis 78 Perde, 
13 Wagen 
(26 Achsen). 
§ 30 ) Abs. 1, zweiter Satz, erhält folgende Fassung: 
Transporte von 400 Mann und mehr oder von 79 Pferden und 
mehr werden als „größere“ bezeichnet. 
In der Tabelle zu §9 31// 10, Abschnitt A, Längsspalten 4 und 7 (Bem. 2a), 
Querspalte „Offiziere und Mannschaften", sind die Worte „31 bis 
300 Personen“ abzuändern in: 
31 bis 399 Personen 
Ebendaselbst in den Längsspalten 5 und 6 ist statt „mehr als 
300 Personen“ zu setzen: 
400 Personen und mehr 
In derselben Tabelle, Längsspalte 4, Querspalte „Pferde“) ist der Wortlaut 
0/7 bis 60 Stück“ abzuändern in: 
7 bis 78 Stück 
Ebendaselbst in den Längsspalten 5 und 6 ist statt „mehr als 
60 Stück“ zu setzen: · 
79 Stück und mehr 
§ 32) 4e), 3. Absatz) letzter Satz, erhält folgende Fassung: 
Sofern sie diesen Teil nicht beifügt, hat sie auf dem Kontrollzettel, 
der dann zugleich als Fahrkarte dient, Art des Luges, Zielstation 
E. jedoch die Fußnote’) im Ililitärfahrschein, Anl. IV), Truppen- 
teil, Transportstärke und den Beförderungsweg einzutragen, wenn ein 
solcher nach 9 19)2 von der Militärverwaltung vorgeschrieben ist. 
32, 19) erhält folgende Fassung: 
g) Bei den mit Militärfahrschein aufgegebenen Transporten, die in 
fahrplanmäßigen Zügen des öffentlichen Verkehrs oder gemäß §9 30), ) 
Abs. 1), letzter Satz, aus eigener Entschließung der Eisenbahnverwaltung 
mit Militärzügen befördert werden, hat die Eisenbahn-Abfertigungsstelle 
den Transportweg in die Fahrscheinabschnitte 1 und 2 einzutragen und 
dies durch Namensunterschrift des abfertigenden Beamten kenntlich zu 
machen, wenn nicht von der absendenden Militärbehörde ausnahmsweise 
ein bestimmter Transportweg vorgeschrieben ist. Hat die Militärbehörde 
dem Fahrscheine den Abschnitt 2 nicht beigefügt, so hat die Eisenbahn- 
Abfertigungsstelle den Transportweg auch auf dem Kontrollzettel ein- 
zutragen. 
  
  
  
50“ 
 
	        
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