II.
III.
IV.
VI.
VII.
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In der Tabelle zu § 30)/1, Längsspalten 3 bis 6, Querspalte „Offiziere und
Mannschaften“ ist der Wortlaut „bis 300 Köpfe“ abzuändern in:
bis 399 Köpfe
Ebendaselbst in Querspalte „Pferde“, Längsspalte 4, ist statt „#bis
60 Pferde, 10 Wagen (20 Achsen).“ zu setzen:
bis 78 Perde,
13 Wagen
(26 Achsen).
§ 30 ) Abs. 1, zweiter Satz, erhält folgende Fassung:
Transporte von 400 Mann und mehr oder von 79 Pferden und
mehr werden als „größere“ bezeichnet.
In der Tabelle zu §9 31// 10, Abschnitt A, Längsspalten 4 und 7 (Bem. 2a),
Querspalte „Offiziere und Mannschaften", sind die Worte „31 bis
300 Personen“ abzuändern in:
31 bis 399 Personen
Ebendaselbst in den Längsspalten 5 und 6 ist statt „mehr als
300 Personen“ zu setzen:
400 Personen und mehr
In derselben Tabelle, Längsspalte 4, Querspalte „Pferde“) ist der Wortlaut
0/7 bis 60 Stück“ abzuändern in:
7 bis 78 Stück
Ebendaselbst in den Längsspalten 5 und 6 ist statt „mehr als
60 Stück“ zu setzen: ·
79 Stück und mehr
§ 32) 4e), 3. Absatz) letzter Satz, erhält folgende Fassung:
Sofern sie diesen Teil nicht beifügt, hat sie auf dem Kontrollzettel,
der dann zugleich als Fahrkarte dient, Art des Luges, Zielstation
E. jedoch die Fußnote’) im Ililitärfahrschein, Anl. IV), Truppen-
teil, Transportstärke und den Beförderungsweg einzutragen, wenn ein
solcher nach 9 19)2 von der Militärverwaltung vorgeschrieben ist.
32, 19) erhält folgende Fassung:
g) Bei den mit Militärfahrschein aufgegebenen Transporten, die in
fahrplanmäßigen Zügen des öffentlichen Verkehrs oder gemäß §9 30), )
Abs. 1), letzter Satz, aus eigener Entschließung der Eisenbahnverwaltung
mit Militärzügen befördert werden, hat die Eisenbahn-Abfertigungsstelle
den Transportweg in die Fahrscheinabschnitte 1 und 2 einzutragen und
dies durch Namensunterschrift des abfertigenden Beamten kenntlich zu
machen, wenn nicht von der absendenden Militärbehörde ausnahmsweise
ein bestimmter Transportweg vorgeschrieben ist. Hat die Militärbehörde
dem Fahrscheine den Abschnitt 2 nicht beigefügt, so hat die Eisenbahn-
Abfertigungsstelle den Transportweg auch auf dem Kontrollzettel ein-
zutragen.
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