Anhang. Anlage Nr. 81. 327
Behörden, welche befugt sind,
* das Anerkenntnis der Verpflichtung
zur Übernahme eines auszuweisenden Heimatscheine
2 Staaten Staatsangehörigen abzugeben: und Staats-5
Gegenüber der Gegenüber den angeheriglents
Schweiz und den deutschen auszustellen.
Niederlanden Bundesstaaten
1 2 3 4 5
16/ Fürsten- Die Fürstlichen Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
tum Landräte zu
Schwarz-Sondershausen,
burg= Anrnstadt und Gehren.
Sondershausen.
178ürsten= Die Fürstlichen Land= Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
tum ratsämter zu Rudol- "
Schwarz= stadt, Königsee und
burg- Frankenhauhen.
Rudolstadt.
18 Fürsten- Der Königl. Landes. Wie in Spalte 3. Die Fürstlichen Kreisdirektor
der Fürsten. amtmänner für den
* tümer Waldeck und Kreis der Twiste zu
und Pyr- Pyrmont. Arolsen, für den
mont. Kreis des Eisenbergs
zu Corbach, für den
Kreis der Eder zu
Wildungen, für den
Kreis Pyrmont zu
Pyrmont.
19 Fürsten- Die Fürstliche Landes. Das Fürstliche Wie in Spalte 3.
regierung zu Greiz. Landratsamt zu
meltr. L. Greiz.
20| Fürsten= Das Fürstliche Mini. Wie in Spalte 3. Die Fürstlichen Landtum
sterium, Abteilung ratsämter,
Reußj. L.für das Innere, zu der Stadtrat zu Gera,
Gera. der Stadtgemeindevorstand
zu Schleiz.
Eine Beglaubigung d.
Ministeriums ist erforderlich.
218Fürsten= Das Fürstl. Ministe= Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
tum rium zu Bückeburg.
Schaumburg-
22 Fürsten- Die Fürstl. Regierung Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
zu Detmold.
l Lippe