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übersteigender Ertrag der Branntweinsteuer, soweit sie nach der Rechnung des
Jahres den Bedarf des Reichs übersteigen, auch zur Deckung der im §9 3 Satz 1
dieses Gesetzes bezeichneten einmaligen Ausgaben verwendet werden können.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Kiel, den 3. Juli 1913.
* Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Nachtrag
zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1913.
E goir das
S : echnungs-
Einnahmen und Ausgaben. jahr 1913.
S a Mark.
Ordentlicher Etat.
IV. Derschiedene Derwaltungseinnahmen.
Verwaltung des Reichsheers.
9.3s4. Einnahmen für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von
Bayern:
Preußen usw. . .. .... . ........ ... — 406 410 A
Sachsen .. ... — 41292 -
Württemberg . .... . .. ... ..... . ... 519 629 »
— 71 927
V. Allgemeine Finanzverwaltung.
17.1|17.ölle, Steuern und Gebürene 13 000 000
17a.
18a.
19.
21.
1/2.Stempelabgaben von Gesellschaftsverträgen und Versicherungs-
quittungen sowie Einnahmen aus dem Erbrecht des Staatess 14 500 000
— Aus dem Wehrbeitrggeeea .. 416 786 994
— Andere Ausgleichungsbetrüuügeee . . .... 8 535
1½8.] SonstigKs . . . . . 90 129 753
Summe V. . . . 534 425 282
Summe der Einnahmen 534 497 209
a. Fortdauernde Ausgaben.
V. Reichsamt des Innern.
1/24. Allgemeine ddss . . . . . ... 620 000
Summe V für sich.