Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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übersteigender Ertrag der Branntweinsteuer, soweit sie nach der Rechnung des 
Jahres den Bedarf des Reichs übersteigen, auch zur Deckung der im §9 3 Satz 1 
dieses Gesetzes bezeichneten einmaligen Ausgaben verwendet werden können. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Kiel, den 3. Juli 1913. 
* Wilhelm. 
von Bethmann Hollweg. 
Nachtrag 
zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1913. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
E goir das 
S : echnungs- 
Einnahmen und Ausgaben. jahr 1913. 
S a Mark. 
Ordentlicher Etat. 
IV. Derschiedene Derwaltungseinnahmen. 
Verwaltung des Reichsheers. 
9.3s4. Einnahmen für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von 
Bayern: 
Preußen usw. . .. .... . ........ ... — 406 410 A 
Sachsen .. ... — 41292 - 
Württemberg . .... . .. ... ..... . ... 519 629 » 
— 71 927 
V. Allgemeine Finanzverwaltung. 
17.1|17.ölle, Steuern und Gebürene 13 000 000 
17a. 
18a. 
19. 
21. 
1/2.Stempelabgaben von Gesellschaftsverträgen und Versicherungs- 
quittungen sowie Einnahmen aus dem Erbrecht des Staatess 14 500 000 
  
  
— Aus dem Wehrbeitrggeeea .. 416 786 994 
— Andere Ausgleichungsbetrüuügeee . . .... 8 535 
1½8.] SonstigKs . . . . . 90 129 753 
Summe V. . . . 534 425 282 
Summe der Einnahmen 534 497 209 
a. Fortdauernde Ausgaben. 
V. Reichsamt des Innern. 
1/24. Allgemeine ddss . . . . . ... 620 000 
  
  
  
  
Summe V für sich.