Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 552 — 
Verzeichnis der Reichsbehörden 
Unter II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar unter- 
geordnete Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden 
B. Verwaltung des Reichsheers 
erhält Abschnitt b folgende Fassung: 
b) Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung ver- 
 
 
mögensrechtlicher Ansprüche: 
1. Die Armee-Oberbefehlshaber, die Gouverneure und die Etappen- 
inspekteure während des mobilen Zustandes, 
2. die kommandierenden Generale, 
3. der Generalinspekteur des Militär-Verkehrswesens, 
4. der Feldzeugmeister, 
5. der Königlich Sächsische Feldzeugmeister, 
6. die Korpsintendanturen, die Intendanturen des Militär-Verkehrswesens 
und der militärischen Institute, die Armee- und Etappenintendanturen 
sowie die während des mobilen Zustandes gebildeten, mindestens mit 
einem Feldintendanten besetzten Gouvernements- und Abrechnungs- 
intendanturen. 
 
	        
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