Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1915 
  
  
  
„ 130 
Inhalt: Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung. 
S. goy. — Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel. S. 614. — Bekanntmachung, 
betressend die Preise für zuckerhaltige Futtermittel. S. z20. — Bekanntmachung über den 
Kleinhandel mit Kerzen. S. ê21. 
  
(Nr. 4894) Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ver- 
sorgungsregelung. Vom 25. September 1915. 
D. Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
I. Errichkung von Hreisprüfungestellen 
81 
Zur Schaffung von Unterlagen für die Preisregelung der Gegenstände 
des notwendigen Lebensbedarfs und zur Unterstützung der zuständigen Stellen 
bei der Uberwachung des Verkehrs mit diesen Gegenständen werden Preis- 
prüfungsstellen errichtet. 
82 
Gemeinden mit mehr als zehntausend Einwohnern sind verpflichtet, andere 
Gemeinden sowie Kommunalverbände sind berechtigt, Preisprüfungsstellen zu 
errichten. Die Landeszentralbehörden können die Errichtung von Preisprüfungs- 
stellen auch in Gemeinden, die nicht mehr als zehntausend Einwohner haben, 
anordnen. Die Errichtung einer Preisprüfungsstelle für den Kommunalverband 
entbindet die dem Kommunalverband angehörigen Gemeinden von der im Satz 1 
bezeichneten Verpflichtung. 
Kommunalverbände, Gemeinden und Gutsbezirke können sich zur gemein- 
samen Errichtung einer Preisprüfungsstelle vereinigen. 
Neichs-Gesebl. 1915. « 147 
Ausgegeben zu Berlin den 27. September 1915.
	        
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