Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 15. 1914. 
  
Der Pfändungsbeschluß Ist zuzustellen: 
  
(Noch: der Militärintendantur usw.). 
der Intendantur der militärischen Instltute 
In Berlin. 
dem Feldzeugmelster. 
–M 
# 
  
7. der Militärjustizbeamten mit Aus- 
nahme der beim Gouvernement und 
bel der Kommandanjur Berlin 2). 
der Korpsstabsvelerinäre bei den 
Generalkommandos; 
der Beamten der Proviantämter 
und der Armeekonserdenfabriken; 
der Beamten der Garnisonverwal- 
.- 
tungen; 
l der Beamten des Militärbauwesens 
mit Ausnahme der der Intendantur 
der militärischen Instikute unter- 
tellten?); 
— 
!.— 
M Varnssonlasarett, 
der Genesungsheime, der Militär- 
kuranstalten und des Olsizierheims 
Taunus in Falkenstein, 
des Lehrers bei der Garnison- 
(Leopold-) Schule in Franlsurt a. O. 
Bel Pfändung des Diensteinkommens: 
1. des Präses der Gepebrfröunge 
kommission, des Kommandeurs der 
Militärturnanstalt; 
der Platzmajore in Berlin und 
olsdam; 
des Generalarztes und des Ober- 
oder Assistenzarztes bei dem Sanitäts- 
amte der militärlschen Institute; 
k5 der Okfiziere und Beamten des 
Großen Genueralstabs und der 
Landesaufnahme mit Ausnahme des 
Chefs des Generalstabs der Armee; 
4 der Garnisonärzte in Berlin und 
#— 
* 
SS 
*—— 
—— 
otsdam; 
. der Militärintendanturbeamten bei 
der Intendantur zu III mit Aus- 
nahme des Militärintendanten?); 
der Garnisonpfarrer und Garnison- 
küster in Berlin; 
4 der Militärjustizbeamten belm Gou- 
vernement und bei der Komman- 
dantur Berlin; 
der der Intendantur zu III unter- 
stellten Beamten des Militärbau= 
wesens. 
Bel Pfändung des Dlensteinkommens: 
1. der Osfslziere und Beamten der 
Feldzeugmeisterel mit Ausnahme 
deß Feldzeugmelsters-); 
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