Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Gricchenland. 307 
Das Ministerium Kanaris setzt den Uebergang zur Tagesordnung 
durch, erleidet aber sofort eine Niederlage, indem der Urheber des 
Antrags gegen Graf Sponneck zum Präsidenten der Nat.-Versammlung 
gewählt wird. Das Ministerium gibt nunmehr seine Entlassung ein. 
28. April. Der Abg. Balbis bildet eine Art Fusionsministerium. 
30. Mai. Der bisherige Lord-Obercommissär der Jonischen Inseln über- 
gibt dem Bevollmächtigten des Königs der Hellenen die Archive und 
erklärt das Jonische Parlament für aufgelöst. 
2. Juni. Griechische Truppen landen auf Corfu; die griechische Flagge 
wird auf den Forts aufgezogen. Feierliche Uebergabe der Regierung 
und Einschiffung der englischen Truppen. 
6. „ Einzug des Königs Georgios in Corfu; derselbe ist von den 
Vertretern der drei Schutzmächte begleitet. 
24. „ Der König kehrt von Corfu wieder nach Athen zurück. 
22. Juli. Die Nat.-Versammlung ertheilt dem Kriegsminister, resp. dem 
Ministerium Balbis ein Tadelsvotum wegen Verletzung der Verfassung 
mit 134 gegen 23 Stimmen. Das Ministerium gibt seine Ent- 
lassung ein. 
30. „ Ankunft der 80 jonischen Abgeordneten zur Nat.-Versammlung in Athen. 
11. Aug. Definitive Bildung eines neuen Ministeriums Kanaris. — Die 
Nat.-Versammlung beginnt die Verhandlungen über Revision der 
Verfassung. 
27. „ Der ministerielle Candidat Messinesis wird von der Nat.-Versamm- 
lung mit 183 gegen 140 Stimmen zu ihrem Präsidenten gewählt. 
29. „ Der Abgeordnete Plastyras richtet ein offenes Schreiben an den 
König voll Anklagen gegen seine Umgebung. Die Nat.-Versammlung 
spricht mit 193 gegen 27 Stimmen (28 Stimmen enthalten sich) 
ihren Unwillen darüber aus. 
19. Sept. Die Nat.-Versammlung beschließt in Revision der Verfassung 
mit 211 gegen 62 Stimmen die Abschaffung des Senates. 
1. Oct. Die Wahl eines Präsidenten der Nat.-Versammlung fällt aber- 
mals zu Gunsten der Regierung aus. 
14. „ Oesterreich anerkennt den König Georgios. Preußen thut dasselbe. 
15. „ Die Nat.-Versammlung setzt die administrative Verschmelzung der 
Jonischen Inseln mit dem Königreich auf Neujahr 1865 fest. 
18. „ Eine von sämmtlichen Ministern gegengezeichnete kategorische könig- 
liche Botschaft an die Nat.-Versammlung setzt ihren Verfassungs- 
berathungen einen Termin und verlangt als Ersatz für den abge- 
schafften Senat die Einsetzung eines Staatsraths: 
„Von Griechenland dringend eingeladen, folgte ich seinem Rufe in der 
Ueberzeugung, daß Griechenland seine Verpflichtungen gegen mich halten werde, 
und verließ Dänemark im vorigen Jahre, ehe noch die Bedingung 58 war,