338 Geilage I.
stimmen, mit der Absicht, wie er behauptet, einem Antrag auf unverzügliche
Anerkennung des Prinzen von Augustenburg vorzubeugen.
Andrerseits ist er ungeneigt, die österreichische und die preußische Regierung zu beleidigen,
welche ihn gedrängt haben, zu Gunsten ihres Antrags auf Verwerfung der
oben erwähnten Resolution zu stimmen. Er hat deßhalb für einen Mittelweg sich
entschieden, und hat den hannoverischen Gesandten in Frankfurt dahin instruirt: nur
zu Gunsten der Punkte 3 und 4 zu stimmen, aber gleichzeitig die beiden ersten
Punkte in den Motiven zu verwenden, auf welche er sein Votum gründet. Der
hannoverische Gesandte wird also erklären: daß, da der Bund noch nicht den Vertrag
vom Mai 1852 anerkannt hat, und da er gegenwärtig nicht in der Lage ist, ihm
beizutreten, Hannover für Punkt 3 und 4 stimmt. Das ist wenigstens die Nachricht,
welche Graf Platen mir diesen Morgen über den Weg gab, welcher zu Frankfurt
durch Hannover am heutigen, 25., eingeschlagen werden soll."“
Hannover, 27. Febr. 1864. „Ew. Lordschaft werden wahrscheinlich von
andern und mehr authentischen Quellen die Resultate der Conferenz von Ministern
gewisser Mittelstaaten Deutschlands vernommen haben, welche zu Würzburg stattfand.
. . . In einer Unterhaltung, welche ich gestern mit Graf Platen hatte, wiederholte
er seine Einwürfe gegen eine solche Berufung (der schleswig-holsteinischen
Stände), indem er sagte: daß er den Bund nicht für competent halte, sie zu beschliefe#en,
da es eine Maßregel sei, welche lediglich zu den Attributen des Souveräns gehöre.
Es ist daher zu hoffen, daß die hannoverische Stimme gegen den Antrag gegeben
wird. Andrerseits werden Ew. Lordschaft erfahren haben, daß in derselben
Sitzung des Bundes Oesterreich und Preußen einen Antrag stellten, über welchen
binnen acht Tagen abgestimmt werden sollte, zur Uebertragung des Oberbefehls über
die Bundesexecutionstruppen in Holstein an den Oberbefehlgaver der vereinigten
österreichisch-preußischen Truppen, und zür Ernennung von zwei weiteren Commissären
für Holstein durch Oesterreich und Preußen. Dieser Antrag ist ohne Zweifel eine
Contremine gegen die Resolutionen der Würzburger Conferenz,
und wird, wenn angenommen, wichtige Resultate haben, insoweit als Oesterreich und
Preußen, mit dem wahrscheinlichen Beistand des hannoverischen Mitglieds
der Bundescommission in Holstein, die höchste Leitung der Geschäfte
in diesem Herzogthum erlangen werden, welche, wenn sie redlich sind (if they are
honestly disposed), eine endliche Festsetzung auf der Basis der Integrität
der dänischen Monarchie außerordentlich erleichtern wird.
Graf Platen drückte mir gestern sein Einverständniß aus mit diesem Antrag, und
will empfehlen, daß Hannovers Unterstützung demselben gegeben werde. In der
That, Se. Exc. ist, Zlaube ich, zum großen Theil der Erfinder dieser
Jdee.. Er wiederholte mir, daß, was er zu wünschen fortfahre, eine
Festsetzung sei auf der Basis der Personalunion von Holstein,
Schleswig und Lauenburg mit Dänemark, nichts mehr und nichts
weniger. Ich muß indeß bemerken, daß Se. Exc. immer zugegeben hat,
daß der rein dänische Theil von Schleswig allenfalls auch dem
Schicksal von Jütland folgen könne.“
Hannover 5. März 1864. „. . . . Ich hatte gestern Morgens eine Unterhaltung
darüber (Antrag Hannovers in der Bundesversammlung v. 3. März) mit
Graf Platen, in der ich ihm mein Bedauern ausdrückte, daß er in der Bundesver—
sammlung wiederum mit Stellung von Anträgen gegen Dänemark vorangehe. Se. Exc.
entgegnete, daß er mit diesem Antrag nur einem anderen von weniger
gemäßigtem Character zuvorgekommen sei.... Uebrigens mag es,
denke ich, bezweifelt werden, daß ein solcher Antrag Oesterreich und Preußen conveniren
werden, da es ihre Absicht ist, die Führung des Kriegs in ihren eigenen Händen
zu behalten. . «
« Hannover 8. März 1864. „Ich höre, daß der österreichische und der preußische
Gesandte an diesem Hof, beide in Uebereinstimmung mit Instructionen ihrer
Regierungen, die hannoverische Regierung gedrängt haben, gegen den sachsischen