Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

338  Geilage  I.

stimmen,  mit  der  Absicht,  wie  er  behauptet,  einem  Antrag  auf  unverzügliche
  Anerkennung  des  Prinzen  von  Augustenburg  vorzubeugen.
Andrerseits  ist  er  ungeneigt,  die  österreichische  und  die  preußische  Regierung  zu  beleidigen,
  welche  ihn  gedrängt  haben,  zu  Gunsten  ihres  Antrags  auf  Verwerfung  der
oben  erwähnten  Resolution  zu  stimmen.  Er  hat  deßhalb  für  einen  Mittelweg  sich
entschieden,  und  hat  den  hannoverischen  Gesandten  in  Frankfurt  dahin  instruirt:  nur
zu  Gunsten  der  Punkte  3  und  4  zu  stimmen,  aber  gleichzeitig  die  beiden  ersten
Punkte  in  den  Motiven  zu  verwenden,  auf  welche  er  sein  Votum  gründet.  Der
hannoverische  Gesandte  wird  also  erklären:  daß,  da  der  Bund  noch  nicht  den  Vertrag
vom  Mai  1852  anerkannt  hat,  und  da  er  gegenwärtig  nicht  in  der  Lage  ist,  ihm
beizutreten,  Hannover  für  Punkt  3  und  4  stimmt.  Das  ist  wenigstens  die  Nachricht,
welche  Graf  Platen  mir  diesen  Morgen  über  den  Weg  gab,  welcher  zu  Frankfurt
durch  Hannover  am  heutigen,  25.,  eingeschlagen  werden  soll."“

Hannover,  27.  Febr.  1864.  „Ew.  Lordschaft  werden  wahrscheinlich  von
andern  und  mehr  authentischen  Quellen  die  Resultate  der  Conferenz  von  Ministern
gewisser  Mittelstaaten  Deutschlands  vernommen  haben,  welche  zu  Würzburg  stattfand.
  .  .  .  In  einer  Unterhaltung,  welche  ich  gestern  mit  Graf  Platen  hatte,  wiederholte
  er  seine  Einwürfe  gegen  eine  solche  Berufung  (der  schleswig-holsteinischen
Stände),  indem  er  sagte:  daß  er  den  Bund  nicht  für  competent  halte,  sie  zu  beschliefe#en,
  da  es  eine  Maßregel  sei,  welche  lediglich  zu  den  Attributen  des  Souveräns  gehöre.
  Es  ist  daher  zu  hoffen,  daß  die  hannoverische  Stimme  gegen  den  Antrag  gegeben
  wird.  Andrerseits  werden  Ew.  Lordschaft  erfahren  haben,  daß  in  derselben
Sitzung  des  Bundes  Oesterreich  und  Preußen  einen  Antrag  stellten,  über  welchen
binnen  acht  Tagen  abgestimmt  werden  sollte,  zur  Uebertragung  des  Oberbefehls  über
die  Bundesexecutionstruppen  in  Holstein  an  den  Oberbefehlgaver  der  vereinigten
österreichisch-preußischen  Truppen,  und  zür  Ernennung  von  zwei  weiteren  Commissären
für  Holstein  durch  Oesterreich  und  Preußen.  Dieser  Antrag  ist  ohne  Zweifel  eine
Contremine  gegen  die  Resolutionen  der  Würzburger  Conferenz,
und  wird,  wenn  angenommen,  wichtige  Resultate  haben,  insoweit  als  Oesterreich  und
Preußen,  mit  dem  wahrscheinlichen  Beistand  des  hannoverischen  Mitglieds
  der  Bundescommission  in  Holstein,  die  höchste  Leitung  der  Geschäfte
in  diesem  Herzogthum  erlangen  werden,  welche,  wenn  sie  redlich  sind  (if  they  are
honestly  disposed),  eine  endliche  Festsetzung  auf  der  Basis  der  Integrität
  der  dänischen  Monarchie  außerordentlich  erleichtern  wird.
Graf  Platen  drückte  mir  gestern  sein  Einverständniß  aus  mit  diesem  Antrag,  und
will  empfehlen,  daß  Hannovers  Unterstützung  demselben  gegeben  werde.  In  der
That,  Se.  Exc.  ist,  Zlaube  ich,  zum  großen  Theil  der  Erfinder  dieser
  Jdee..  Er  wiederholte  mir,  daß,  was  er  zu  wünschen  fortfahre,  eine
Festsetzung  sei  auf  der  Basis  der  Personalunion  von  Holstein,
Schleswig  und  Lauenburg  mit  Dänemark,  nichts  mehr  und  nichts
weniger.  Ich  muß  indeß  bemerken,  daß  Se.  Exc.  immer  zugegeben  hat,
daß  der  rein  dänische  Theil  von  Schleswig  allenfalls  auch  dem
Schicksal  von  Jütland  folgen  könne.“

Hannover  5.  März  1864.  „.  .  .  .  Ich  hatte  gestern  Morgens  eine  Unterhaltung
  darüber  (Antrag  Hannovers  in  der  Bundesversammlung  v.  3.  März)  mit
Graf  Platen,  in  der  ich  ihm  mein  Bedauern  ausdrückte,  daß  er  in  der  Bundesver—
sammlung  wiederum  mit  Stellung  von  Anträgen  gegen  Dänemark  vorangehe.  Se.  Exc.
entgegnete,  daß  er  mit  diesem  Antrag  nur  einem  anderen  von  weniger
gemäßigtem  Character  zuvorgekommen  sei....  Uebrigens  mag  es,
denke  ich,  bezweifelt  werden,  daß  ein  solcher  Antrag  Oesterreich  und  Preußen  conveniren
  werden,  da  es  ihre  Absicht  ist,  die  Führung  des  Kriegs  in  ihren  eigenen  Händen
  zu  behalten.  .  «

«  Hannover  8.  März  1864.  „Ich  höre,  daß  der  österreichische  und  der  preußische
  Gesandte  an  diesem  Hof,  beide  in  Uebereinstimmung  mit  Instructionen  ihrer
Regierungen,  die  hannoverische  Regierung  gedrängt  haben,  gegen  den  sachsischen