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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
präsidium selbst im norddeutschen Reichstage jede Abänderung an den Ver-
trägen auf das entschiedenste perhorreseirt hat. Es läßt sich aber auch ein
weiterer Bund nicht als practisch durchführbar denken, in welchem Bayern
den einen und alle Übrigen Staaten den anderen Factor bilden sollen; ja man
würde es nicht einmal dem deutschen Reiche verübeln können, wenn es trotz
aller im Jahr 1870 von Bayern im gemeinsamen Interesse geleisteten Bundes-
hilfe unter den geänderten Verhältnissen wegen Bayerns allein die Abnor-
mität eines eigenen Zollparlaments, das schon bisher nur ein Nothbehelf
war, und von jetzt an vollends zur Caricatur würde, länger als bis zum
Ablaufe der gegenwärtigen Vereinsperiode nicht fortdauern ließe. Am aller-
wenigsten würde man aber in Berlin sich dazu verstehen, deßhalb weil es der
bayerischen Kammer der Abgeordneten nicht gefallen hat, den Einigungsvertrag,
welcher doch Bayern allen übrigen Staaten gegenüber eine Reihe nicht unbe-
deutender Vorrechte einräumt, zu acceptiren, dem Institut des Zollparlaments
noch eine weitere Fortbildung zu geben. Bayern muß entweder mit den ihm
zugestandenen Prärogativen in das Reich eintreten, oder sich darauf gefaßt
machen, gelegentlich auch aus dem Zollvereine scheiden zu müssen. Wenn in
dem von dem Hrn. Referenten an den Ausschuß erstatteten Gutachten die
Hoffnung angedeutet ist, daß Bayern im Zustand solcher Isolirung eine ver-
mittelnde Rolle zwischen dem deutschen Reich und Oesterreich übernehmen
könnte, so glauben wir dem entgegen, daß vielmehr seine Existenz dadurch
ernstlich bedroht wäre. Nicht nur würde die Lage der von dem Gebiete
des deutschen Reichs rings eingeschlossenen Pfalz auf die Länge eine uner-
trägliche werden, sondern es würde auch Bayern dasjenige Land in Europa
sein, welches weniger als irgend ein anderes einen ausreichenden Grund für
sein Bestehen als selbständiger Staat anzuführen vermöchte, und es würde
sein Gelüste dazu mindestens mit seinem wirthschaftlichen Ruine zu bezahlen
haben. Die Festhaltung des deutschen Einheitsgedankens sowohl als die ge-
wissenhafte Fürsorge für Bayerns Interesse legen uns die Pflicht auf, für
die Annahme des Vertrags zu stimmen. Er gibt uns die Bürgschaft des
Friedens und damit der gedeihlichen Entwickelung unserer wirthschaftlichen
Existenz. Die Bundesverfassung wird die freiheitliche Entwickelung nicht stören,
weil die im Reichstag vereinigten Vertreter des gesammten deutschen Volkes
die Mittel finden werden, dieser Entwickelung Bahn zu bereiten. Bayern, für
welches, wenn es den Vertrag ablehnt, eine trübe Zeit voraussichtlich herein-
bricht, wird, falls es als einflußreiches Glied des deutschen Neichs an der Aus-
bildung der Institutionen desselben im Sinne der Einheit und Freiheit nach
Kräften mitarbeitet, von dem Beginne des neuen Reichs trotz aller jetzt ob-
schwebenden Bedenken einst noch die Aera seines Wohlstandes und seiner Zu-
friedenheit datiren.“
12. Jan. (Deutsch-franz. Krieg.) Prinz Friedrich Karl nimmt Le
Mans und der mit ihm operirende Großh. v. Mecklenburg dringt
nordwärts von Le Mans bis St. Corneille vor. Gen. Chanch mit
der franz. Westarmee zieht sich mit großen Verlusten auf Alencon
und Laval zurück.
„ (Deutsch-fran z. Krieg.) Die noch in Paris gebliebenen
Mitglieder des diplomatischen Corps beschweren sich in einer Note an
Bismarck
darüber, nicht „durch eine dem Bombardement vorausgehende Ankündigung
in den Stand gesetzt worden zu sein, ihre Landesangehörigen gegen die Ge-
fahren derselben zu schützen“ und verlangen, „daß den anerkannten Principien
und Gebräuchen des Völkerrechts gemäß Maßregeln ergriffen werden, welche
ihren Landesangehörigen gestatten, sich und ihr Eigenthum in Schutz zu bringen.“