Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

140  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  10.—11.)

bestehe  in  der  Verschiedenheit  des  finanziellen  Effekts.  Der  Eventualantrag
habe  bei  progressiver  Erhebung  der  Verbrauchsabgabe  210  Millionen  Reinertrag
  in  Aussicht  genommen,  der  vorliegende  Entwurf  beziffere  den  Reinertrag
  auf  nur  nahezu  100  Millionen.....  Mit  Unrecht  habe  man
gesagt,  daß  die  Differenz  zwischen  50  und  70  Pfennig  ein  Geschenk  von
40  Millionen  für  die  Brennereien  bedeuten  würde.  Dieselbe  werde  dagegen
eine  für  die  Brenner  günstige  Preisbildung  herbeiführen,  und  diesen  Erfolg
müssen  wir  wünschen,  um  die  Kultur  des  östlichen  Preußen,  die  gefährdete
Landwirtschaft  zu  erhalten.  Der  Bundesrat  habe  reiflich  die  Frage  erwogen,
ob  der  Entwurf  derart  beschaffen  sei,  daß  auch  die  süddeutschen  Staaten  sich
der  norddeutschen  Branntweinsteuergemeinschaft  anschließen  können,  ohne  daß
die  süddeutschen  Brennereien,  bezw.  die  süddeutsche  Landwirtschaft,  dabei  geschädigt
  werden.  Der  Bundesrat  habe  die  Frage  in  günstigem  Sinne  beantwortet.
  Keine  politische  Partei,  die  über  die  bloße  Negation  hinausgehe,
werde  der  Landwirtschaft  den  Schutz,  ebensowenig  der  finanziellen  Förderung
des  Reiches  ihre  Mitarbeit  versagen.  Die  Tage  einer  Partei,  die  das  thun
wollte,  würden  gezählt  sein.

Oechelhäuser  (nl.)  erkennt  die  Notwendigkeit  der  Erhöhung  der  Reichseinnahmen
  und  die  Zweckmäßigkeit  der  höheren  Besteuerung  des  Branntweins
  an  und  hebt  hervor,  der  vorliegende  Entwurf  unterscheide  sich  von
dem  vorjährigen  Eventualentwurfe  vorteilhaft.  Die  im  Entwurf  vorgesehene
milde  Form  der  Kontingentierung  sei  dankbar  anzuerkennen,  dagegen  erscheine
die  Scheidung  der  landwirtschaftlichen  von  den  gewerblichen  Brennereien  bezüglich
  der  Maischraumsteuer  durchaus  bedenklich.  Ob  eine  Vereinbarung
mit  Süddeutschland  auf  Grund  der  Maischraumsteuer  durch  die  Vorlage  erreicht
  werde,  könne  dahingestellt  bleiben.  Es  würde  sich  vielleicht  empfehlen,
diese  Frage  offen  zu  lassen,  bis  eine  Vereinbarung  in  der  Biersteuerfrage
erlangt  sei.  Der  vorgeschlagene  Steuersatz  von  50  Pfennig  sei  ein  sehr
mäßiger  gegenüber  dem  in  Frankreich  und  Amerika  geltenden.  Die  Beseitigung
  etwaiger  Mißstände  werde  die  nach  je  drei  Jahren  wiederkehrende
Revision  des  Gesetzes  bewirken.

Bundesbevollmächtigter  bayerischer  Minister  v.  Riedel  hält  sich
im  Gesamtinteresse  des  deutschen  Vaterlandes  für  verpflichtet,  in  dieser  Sache
für  die  Vorlage  das  Wort  zu  nehmen,  man  möge  daraus  aber  nicht  schließen,
daß  Bayern  gewillt  sei,  sein  Reservatrecht  aufsugeben.  Für  Bayern  liegt
der  Schwerpunkt  in  der  Frage,  ob  die  bayerischen  Brenner  in  die  Branntweinsteuergemeinschaft
  eintreten  sollen  oder  nicht.  Die  Beantwortung  dieser
Frage  hänge  davon  ab,  ob  das  vorliegende  Gesetz  sich  derart  gestalten  werde,
daß  die  Existenz  der  bayerischen  Brennereien  dadurch  nicht  beeinträchtigt
werde.  Es  handle  sich  um  6000  Brenner,  deren  Interessen  man  ebenso  Rücksicht
  schuldig  sei,  wie  der  Kultur  des  Landes.  Er  verlange  keine  Vergünstigung
  für  die  süddeutschen  Brenner,  aber  durch  das  Gesetz  müsse  vorgesehen
werden,  daß  die  norddeutschen  Brennereien  infolge  der  günstigeren  Verhältnisse
  die  süddeutschen  nicht  unterdrücken.  Der  Minister  weist  nach,  daß  die
süddeutschen  Brenner  unter  der  heutigen  Konjunktur  bereits  eine  Einbuße
gegenüber  den  norddeutschen  erleiden.  Die  eigenartige  Natur  der  landwirtschaftlichen
  Brennereien  erfordere  große  Vorsicht  in  Bezug  auf  weitere  Erhöhungen
  der  Branntweinsteuer.

Württembergischer  Bundesbevollmächtigter  v.  Schmid
führt  aus,  daß  der  vorliegende  Gesetzentwurf  den  Intentionen  der  württembergischen
  Regierung  entgegenkomme.  Besonders  erfreulich  sei,  daß  durch
diese  Gemeinschaft  ein  neues  Band  um  ganz  Deutschland  geschlungen  werden
solle.  Man  möge  die  Wirkung  dieser  erfreulichen  Erscheinung  aber  nicht  durch
Einzelbestimmungen  beeinträchtigen.  Mycielski  (P.)  hofft,  daß  das  Gesetz