140 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 10.—11.)
bestehe in der Verschiedenheit des finanziellen Effekts. Der Eventualantrag
habe bei progressiver Erhebung der Verbrauchsabgabe 210 Millionen Reinertrag
in Aussicht genommen, der vorliegende Entwurf beziffere den Reinertrag
auf nur nahezu 100 Millionen..... Mit Unrecht habe man
gesagt, daß die Differenz zwischen 50 und 70 Pfennig ein Geschenk von
40 Millionen für die Brennereien bedeuten würde. Dieselbe werde dagegen
eine für die Brenner günstige Preisbildung herbeiführen, und diesen Erfolg
müssen wir wünschen, um die Kultur des östlichen Preußen, die gefährdete
Landwirtschaft zu erhalten. Der Bundesrat habe reiflich die Frage erwogen,
ob der Entwurf derart beschaffen sei, daß auch die süddeutschen Staaten sich
der norddeutschen Branntweinsteuergemeinschaft anschließen können, ohne daß
die süddeutschen Brennereien, bezw. die süddeutsche Landwirtschaft, dabei geschädigt
werden. Der Bundesrat habe die Frage in günstigem Sinne beantwortet.
Keine politische Partei, die über die bloße Negation hinausgehe,
werde der Landwirtschaft den Schutz, ebensowenig der finanziellen Förderung
des Reiches ihre Mitarbeit versagen. Die Tage einer Partei, die das thun
wollte, würden gezählt sein.
Oechelhäuser (nl.) erkennt die Notwendigkeit der Erhöhung der Reichseinnahmen
und die Zweckmäßigkeit der höheren Besteuerung des Branntweins
an und hebt hervor, der vorliegende Entwurf unterscheide sich von
dem vorjährigen Eventualentwurfe vorteilhaft. Die im Entwurf vorgesehene
milde Form der Kontingentierung sei dankbar anzuerkennen, dagegen erscheine
die Scheidung der landwirtschaftlichen von den gewerblichen Brennereien bezüglich
der Maischraumsteuer durchaus bedenklich. Ob eine Vereinbarung
mit Süddeutschland auf Grund der Maischraumsteuer durch die Vorlage erreicht
werde, könne dahingestellt bleiben. Es würde sich vielleicht empfehlen,
diese Frage offen zu lassen, bis eine Vereinbarung in der Biersteuerfrage
erlangt sei. Der vorgeschlagene Steuersatz von 50 Pfennig sei ein sehr
mäßiger gegenüber dem in Frankreich und Amerika geltenden. Die Beseitigung
etwaiger Mißstände werde die nach je drei Jahren wiederkehrende
Revision des Gesetzes bewirken.
Bundesbevollmächtigter bayerischer Minister v. Riedel hält sich
im Gesamtinteresse des deutschen Vaterlandes für verpflichtet, in dieser Sache
für die Vorlage das Wort zu nehmen, man möge daraus aber nicht schließen,
daß Bayern gewillt sei, sein Reservatrecht aufsugeben. Für Bayern liegt
der Schwerpunkt in der Frage, ob die bayerischen Brenner in die Branntweinsteuergemeinschaft
eintreten sollen oder nicht. Die Beantwortung dieser
Frage hänge davon ab, ob das vorliegende Gesetz sich derart gestalten werde,
daß die Existenz der bayerischen Brennereien dadurch nicht beeinträchtigt
werde. Es handle sich um 6000 Brenner, deren Interessen man ebenso Rücksicht
schuldig sei, wie der Kultur des Landes. Er verlange keine Vergünstigung
für die süddeutschen Brenner, aber durch das Gesetz müsse vorgesehen
werden, daß die norddeutschen Brennereien infolge der günstigeren Verhältnisse
die süddeutschen nicht unterdrücken. Der Minister weist nach, daß die
süddeutschen Brenner unter der heutigen Konjunktur bereits eine Einbuße
gegenüber den norddeutschen erleiden. Die eigenartige Natur der landwirtschaftlichen
Brennereien erfordere große Vorsicht in Bezug auf weitere Erhöhungen
der Branntweinsteuer.
Württembergischer Bundesbevollmächtigter v. Schmid
führt aus, daß der vorliegende Gesetzentwurf den Intentionen der württembergischen
Regierung entgegenkomme. Besonders erfreulich sei, daß durch
diese Gemeinschaft ein neues Band um ganz Deutschland geschlungen werden
solle. Man möge die Wirkung dieser erfreulichen Erscheinung aber nicht durch
Einzelbestimmungen beeinträchtigen. Mycielski (P.) hofft, daß das Gesetz