Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

232  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  28.)

Die  VI.  Kommission,  der  die  Entwürfe  am  27.  Februar  1912  überwiesen
  worden  sind,  hat  über  ihre  Beratungen  durch  den  Abg.  Freiherrn
von  Richthofen  (Nl.)  einen  sehr  umfangreichen  schriftlichen  Bericht  erstanutet.
§  1  lautete  in  der  Vorlage:

„Die  Reichsangehörigkeit  wird  durch  die  Staatsangehörigkeit  in  einem
Bundesstaat  erworben  und  erlischt  mit  ihrem  Verlust.  Elsaß-Lothringen
gilt  im  Sinne  dieses  Gesetzes  als  Bundesstaat.“  Die  Kommission  hat
folgende  Fassung  vorgeschlagen:  „Deutscher  ist,  wer  die  Staatsangehörigkeit
in  einem  Bundesstaate  oder  die  unmittelbare  Reichsangehörigkeit  besitzt.“
Als  §  1  ist  folgendes  formuliert:

„Elsaß--Lothringen  gilt  im  Sinne  dieses  Gesetzes  als  Bundesstaat.
Die  Schutzgebiete  gelten  im  Sinne  dieses  Gesetzes  als  Inland.“  Von  dem
Abg.  Herzog  und  der  Wirtschaftlichen  Vereinigung  ist  die  Wiederherstellung
des  §  1  in  der  Fassung  der  Vorlage  beantragt.  §  1  wird  entgegen  dem
Antrage  Herzog  in  der  Fassung  der  Kommission  gegen  die  Stimmen  der
 Rechten  angenommen.

               28.  Mai.  (Elsaß-Lothringen.)  In  der  Ersten  Kammer
wird  ein  Antrag  beraten,  der  sich  gegen  die  Ausnahmegesetze  richtet.

Der  Antrag  lautet  wörtlich:  1.  Die  Kammer  verurteilt  aufs  schärfste
die  die  Interessen  des  Landes  schädigenden  und  die  Weiterentwicklung  der
Verfassung  hemmenden  Umtriebe  einzelner  Politiker  und  Journalisten.  Sie
kann  aber  nicht  anerkennen,  daß  in  deren  Bestrebungen  der  Meinungsausdruck
  der  elsaß-lothringischen  Bevölkerung  oder  auch  nur  eines  erheblichen
Teiles  derselben  zu  finden  ist.  Sie  hält  vielmehr  die  Bedeutung,  die  ihnen
vielfach  —  namentlich  außerhalb  Elsaß-Lothringens  —  beigelegt  wird,  für
übertrieben.  2.  Die  Kammer  ist  der  Ansicht,  daß  es  dem  gesunden  Sinne
der  großen  Mehrheit  der  Bevölkerung  und  dem  Kaiserlichen  Statthalter,  zu
dem  die  Kammer  volles  Vertrauen  hat,  auch  ohne  außerordentliche  Maßnahmen
  gelingen  werde,  die  von  einer  kleinen  Gruppe  ausgehenden  Störungen
  der  fortschreitenden  Entwicklung  des  Landes  zu  überwinden.  3.  Die
Kammer  ersucht  daher  die  Regierung,  von  der  Weiterverfolgung  ihrer  Absicht,
  Ausnahmebestimmungen  bezüglich  der  Preß-  und  Vereinsgesetze  herbeizuführen,
  Abstand  zu  nehmen,  zumal  dieselbe  auch  in  den  loyal  gesinnten
Kreisen  der  Bevölkerung  eine  große  Erregung  hervorgerufen  habe.  —  Die
namentliche  Abstimmung  über  die  einzelnen  Absätze  des  Antrages  hatte
das  Ergebnis  der  Annahme  des  Absatzes  1  mit  allen  gegen  die  Stimmen
der  Abgg.  von  Arnim  und  Blumenthal,  Absatz  2  wurde  mit  allen  gegen
die  Stimmen  der  Abgg.  Laband,  von  Arnim,  von  Moßner  und  Fritsch,
Absatz  3  mit  allen  gegen  die  Stimmen  der  Abgg.  Laband,  von  Arnim,
von  Moßner,  Fritsch  und  Blumenthal,  der  ganze  Antrag  mit  allen  gegen
fünf  Stimmen  angenommen.  Ferner  wurde  einstimmig  ein  Antrag  angenommen,
  der  Amnestierung  der  wegen  Verletzung  der  Wehrpflicht  bis  zum
Jahre  1890  Bestraften  verlangt.

            28.  Mai.  (Berlin.)  Eine  Anzahl  Persönlichkeiten  aus  den
verschiedensten  Städten  Deutschlands  treten  zu  einer  deutsch-schwedischen
Vereinigung  zusammen,  deren  Zweck  es  ist,  die  gegenseitigen  Beziehungen
  zwischen  Deutschland  und  Schweden  auf  dem  Gebiete  der
geistigen  und  wirtschaftlichen  Kultur  zu  pflegen  und  zu  fördern.

      Zu  gleicher  Zeit  ist  in  Stockholm  eine  schwedisch-deutsche  Vereinigung
mit  dem  gleichen  Ziele  von  bekannten  und  einflußreichen  schwedischen  Persönlichkeiten
  ins  Leben  gerufen  worden.