Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Ventsches  Reich.  (Februar  22.  23.)  165

Reichsmilitärgericht  wird  in  erster  Lesung  genehmigt.  Der  von  sämtlichen
  Parteien  des  Hauses  eingebrachte  Antrag,  zur  Vorberatung  der
Ernährungsfragen  einen  Ausschuß  von  28  Mitgliedern  einzusetzen,
wird  ohne  Diskussion  einstimmig  angenommen.

Dem  Reichstage  sind  folgende  Gesetzentwürfe  zugegangen:
1.  Nachtrag  zum  Reichshaushaltsetat  für  1916,  wonach  zur  Bestreitung
  einmaliger  außerordentlicher  Ausgaben  15  Milliarden  Mark
im  Wege  des  Kredits  flüssig  gemacht  werden  dürfen;  2.  ein  Gesetzentwurf,
wonach  auf  Grund  des  Kriegssteuergesetzes  zugunsten  des  Reichs  ein  zwanzigprozentiger
  Zuschlag  zu  der  außerordentlichen  Kriegssteuer  (Kriegsgewinnsteuer)
  erhoben  werden  soll;  3.  ein  damit  in  Verbindung  stehendes
Sicherungsgesetz,  wonach  Einzelpersonen  vor  Verlegung  ihres  Aufenthalts
  in  das  Ausland  der  Steuerbehörde  auf  Verlangen  Sicherheit  für  eine
künftige  Kriegssteuer  zu  leisten  haben;  4.  ein  Gesetzentwurf  über  eine  weitere
Kriegsabgabe  der  Reichsbank  von  hundert  Mill.  M.;  5.  der  Entwurf
eines  Kohlensteuergesetzes,  der  die  Erhebung  einer  Steuer  von  20  v.  H.
des  Wertes  der  gelieferten  oder  sonst  abgegebenen  oder  der  Verwendung
im  eigenen  Betrieb  oder  dem  eigenen  Verbrauch  zugeführten  oder  der  eingeführten
  Kohle  vorschlägt;  6.  ein  Gesetzentwurf  über  den  Haushaltsetat
für  die  Schußgebiete,  wonach  für  diese  die  Bestimmungen  des  Etats  für
1914  auch  für  1917  maßgebend  bleiben.  (Ueber  den  Verkehrssteuerentwurf
  (.  S.  180.)

Gegenwärtiger  Stand  der  Parteien:  Ztr.  91,  Soz.  89,  Fortschr.  Vp.  45
(Dr.  Kaempf  als  Präsident  nicht  mitgezählt),  Kons.  45,  Natl.  44,  Deutsche
Frakt.  26,  Soz.  Arb.  19  und  Polen  18  Mitglieder.  Keiner  Fraktion  gehören
15  Abg.  an.  Erledigt  sind  6  Mandate.

22.  Febr.  (Bayer.  Abgeordnetenkammer.)  Die  Kanalvorlage

  (s.  S.  93  f.)  wird  einstimmig  angenommen.

Sämtliche  Redner  äußern  sich  zustimmend  zu  der  Vorlage  und  betonen,
  daß  es  auch  Pflicht  des  Reiches  sei,  zu  den  Kosten  des  Großschiffahrtsweges
  beizutragen.  Verkehrsminister  v.  Seidlein  erklärt,  der  Krieg  habe
gezeigt,  daß  das  Eisenbahnwesen  nicht  allen  Bedürfnissen  gewachsen  sei
und  der  Rhein—Donau--Wasserweg  aus  strategischen  und  wirtschaftlichen
Gründen  eine  Notwendigkeit  sei.  Die  Erfahrungen  des  Krieges  wiesen  auf
einen  engeren  Zusammenschluß  mit  Oesterreich  und  den  östlichen  Nachbarn
hin.  Die  geplante  Wasserstraße  werde  dazu  dienen,  dauernd  die  mitteleuropäische
  Mächtegruppe  zu  stärken.  Das  Reich  sei  an  dem  Unternehmen
mit  interessiert,  und  Bayern  würde  eine  Unterstützung  des  Unternehmens
durch  das  Reich  als  eine  Maßnahme  begrüßen,  die  Bayern  für  seine  wirtschaftliche
  Lage  wenigstens  einigermaßen  einen  Ausgleich  zu  geben  suche.
Nur  hierdurch  könne  jene  Verschiebung,  die  sich  zurzeit  zuungunsten  Bayerns
ergebe,  einigermaßen  gut  gemacht  werden.  Mit  dem  Unternehmen  würde
eine  Großtat  für  Bayern  und  sicher  auch  für  ganz  Deutschland  geleistet  werden.

23.  Febr.  (Reichstag.)  Einberufung  von  Hilfsrichtern  zum
Reichsmilitärgericht  (Schutzhaftfragen).  Beginn  der  ersten  Lesung
des  Reichshaushaltsplanes  für  1917  in  Verbindung  mit  den
Steuervorlagen  (s.  oben).  Bewilligung  der  6.  Kriegskreditvorlage

  (s.  oben).

Nach  Erledigung  von  Anfragen  gelangt  zunächst  der  Gesetzentwurf
betr.  die  Einberufung  von  Hilfsrichtern  zum  Reichsmilitärgericht
zur  Beratung.  Von  Vertretern  der  Linken  und  des  Zentrums  werden  dabei