Ventsches Reich. (Februar 22. 23.) 165
Reichsmilitärgericht wird in erster Lesung genehmigt. Der von sämtlichen
Parteien des Hauses eingebrachte Antrag, zur Vorberatung der
Ernährungsfragen einen Ausschuß von 28 Mitgliedern einzusetzen,
wird ohne Diskussion einstimmig angenommen.
Dem Reichstage sind folgende Gesetzentwürfe zugegangen:
1. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für 1916, wonach zur Bestreitung
einmaliger außerordentlicher Ausgaben 15 Milliarden Mark
im Wege des Kredits flüssig gemacht werden dürfen; 2. ein Gesetzentwurf,
wonach auf Grund des Kriegssteuergesetzes zugunsten des Reichs ein zwanzigprozentiger
Zuschlag zu der außerordentlichen Kriegssteuer (Kriegsgewinnsteuer)
erhoben werden soll; 3. ein damit in Verbindung stehendes
Sicherungsgesetz, wonach Einzelpersonen vor Verlegung ihres Aufenthalts
in das Ausland der Steuerbehörde auf Verlangen Sicherheit für eine
künftige Kriegssteuer zu leisten haben; 4. ein Gesetzentwurf über eine weitere
Kriegsabgabe der Reichsbank von hundert Mill. M.; 5. der Entwurf
eines Kohlensteuergesetzes, der die Erhebung einer Steuer von 20 v. H.
des Wertes der gelieferten oder sonst abgegebenen oder der Verwendung
im eigenen Betrieb oder dem eigenen Verbrauch zugeführten oder der eingeführten
Kohle vorschlägt; 6. ein Gesetzentwurf über den Haushaltsetat
für die Schußgebiete, wonach für diese die Bestimmungen des Etats für
1914 auch für 1917 maßgebend bleiben. (Ueber den Verkehrssteuerentwurf
(. S. 180.)
Gegenwärtiger Stand der Parteien: Ztr. 91, Soz. 89, Fortschr. Vp. 45
(Dr. Kaempf als Präsident nicht mitgezählt), Kons. 45, Natl. 44, Deutsche
Frakt. 26, Soz. Arb. 19 und Polen 18 Mitglieder. Keiner Fraktion gehören
15 Abg. an. Erledigt sind 6 Mandate.
22. Febr. (Bayer. Abgeordnetenkammer.) Die Kanalvorlage
(s. S. 93 f.) wird einstimmig angenommen.
Sämtliche Redner äußern sich zustimmend zu der Vorlage und betonen,
daß es auch Pflicht des Reiches sei, zu den Kosten des Großschiffahrtsweges
beizutragen. Verkehrsminister v. Seidlein erklärt, der Krieg habe
gezeigt, daß das Eisenbahnwesen nicht allen Bedürfnissen gewachsen sei
und der Rhein—Donau--Wasserweg aus strategischen und wirtschaftlichen
Gründen eine Notwendigkeit sei. Die Erfahrungen des Krieges wiesen auf
einen engeren Zusammenschluß mit Oesterreich und den östlichen Nachbarn
hin. Die geplante Wasserstraße werde dazu dienen, dauernd die mitteleuropäische
Mächtegruppe zu stärken. Das Reich sei an dem Unternehmen
mit interessiert, und Bayern würde eine Unterstützung des Unternehmens
durch das Reich als eine Maßnahme begrüßen, die Bayern für seine wirtschaftliche
Lage wenigstens einigermaßen einen Ausgleich zu geben suche.
Nur hierdurch könne jene Verschiebung, die sich zurzeit zuungunsten Bayerns
ergebe, einigermaßen gut gemacht werden. Mit dem Unternehmen würde
eine Großtat für Bayern und sicher auch für ganz Deutschland geleistet werden.
23. Febr. (Reichstag.) Einberufung von Hilfsrichtern zum
Reichsmilitärgericht (Schutzhaftfragen). Beginn der ersten Lesung
des Reichshaushaltsplanes für 1917 in Verbindung mit den
Steuervorlagen (s. oben). Bewilligung der 6. Kriegskreditvorlage
(s. oben).
Nach Erledigung von Anfragen gelangt zunächst der Gesetzentwurf
betr. die Einberufung von Hilfsrichtern zum Reichsmilitärgericht
zur Beratung. Von Vertretern der Linken und des Zentrums werden dabei