(XXIII.)
Schlachtschein fuͤr diejenigen, welche zum eigenen Hausverbrauch schlachten, (Haus-
consumenten,) — Muster dazu .
Schlachtsteuer — gesesliche Bestimmungen urnd deren nennichun vom 1. 4 an
1835. an .-.
Tarif, nach welchem selbige zu erlegen ..
besondere Vorschriften zu Ausfuͤhrung der W igen beschlihen Vesim—
mungen . ..
—istiii valvationsmäsigen Mönzsorten zu erlegen ...
— deren Erhebung in den schoͤnburgischen Receßherrschaften und in der gerre
schaft Wildenfels ........ .
Schlachtsteiierhinterziehiingen—-derenBestrafiing....
Schlußzettel der dresdner Maͤkler haben dieselbe Beweisraft, wie die von leip-
ziger Mäklern ausgestellen . .....
Schocksteuererlaß s. Weinberge.
Schock= und Quatembersteuern, sowie Tovalerieverpflegungsgelder
(. Steuern und Abgaben .......
Schönburg — Fürsten und Grasen, Herren von deren Befreiung vom
Militairdienste ....
Schönburgische Recehherrschaften s. Erbverwandlung, — Schlacht-
steuer.
Schulaͤmter s. Pfarr- und Schulaͤmter.
Schulen f. Gelehrten= und Volksschulen, — Jüdischer Cultus.
Schulinspectionen s. Pfarr= und Schulämter.
Schullehrer, anzustellende, s. Pfarr= und Schulämter.
Schulpredigten — die Wahl des Tertes für selbige bleibt den Geistlichen überlassen
Schulrevisoren s. Schulvisitationen.
Schulvisitationen — die dafür zu erhebende Auslösung in den Kreislanden
Schwangere — einstweiliges Unterkommen derselben
Selbstrache f. Injurien.
Sensarie der verpflichteten dresdner Mäkler s. Courtage.
Spielkerten — die Stempelsteuer von selbigen betrrt. ...
welche Bezirkssteuereinnahmen deren Bestempelung zu besorgen .
aiislandische,—VerbotdesEinbringensderselben.......
Sporteln bei Erbverwandlungen der Lehne — deren Betrag "
Staatsabgaben, personliche, directe und indirecte, i. Abgaben = Staats. —.
Staatscassenbestände, vorhandene, — deren Verwendung (Landtagsabschied.)
Staatsgerichtshof — Bestätigung der Mitglieder und des Praesidü desselben bis
zum Schluß des nächsten ordentlichen Landtags (Landtagsabschied.)
Staatsgut — dessen Veräußerung und Wiederanlegung der diesfallsgen Einnahme
(Domainenfonds.) — (Landtagsabschied.)
Staatspapiere, verschiedene in der Hauptstaaiscasse befwiche, — deren Vernich—
tung (Landtagsabschied.) . ... ,
Staatsschuldencasse — deren Einrichtung.
Staatsverwaltung — die für selbige auf die Finanzperiode 1834. bis mit 1836.
ausgesetzten Summen und deren Deckung.
Stadträthe — ihnen bleibt die Annahme u und seln der oralkeer
nehmer überlassen ...
Datum.
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.Oct.
26. Oct.
28. Aug.
21. Mai.
26. Nov.
1. Nov.
31. Mai.
30. Oct.
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— *r!
29. Sept.
14. Nov.
1.
Nov.
14. April.
25. Febr.
22. Febr.
250.
198.
140.
453.
63.
313.
152.
68.
324.
322.
324.
324.
209.
345.
313.
Paragr.
17.
17.
B. 2.
16.
17.