Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(XXIII.) 
  
  
Schlachtschein fuͤr diejenigen, welche zum eigenen Hausverbrauch schlachten, (Haus- 
consumenten,) — Muster dazu . 
Schlachtsteuer — gesesliche Bestimmungen urnd deren nennichun vom 1. 4 an 
1835. an .-. 
Tarif, nach welchem selbige zu erlegen .. 
besondere Vorschriften zu Ausfuͤhrung der W igen beschlihen Vesim— 
mungen . .. 
—istiii valvationsmäsigen Mönzsorten zu erlegen ... 
— deren Erhebung in den schoͤnburgischen Receßherrschaften und in der gerre 
schaft Wildenfels ........ . 
Schlachtsteiierhinterziehiingen—-derenBestrafiing.... 
Schlußzettel der dresdner Maͤkler haben dieselbe Beweisraft, wie die von leip- 
ziger Mäklern ausgestellen . ..... 
Schocksteuererlaß s. Weinberge. 
Schock= und Quatembersteuern, sowie Tovalerieverpflegungsgelder 
(. Steuern und Abgaben ....... 
Schönburg — Fürsten und Grasen, Herren von deren Befreiung vom 
Militairdienste .... 
Schönburgische Recehherrschaften s. Erbverwandlung, — Schlacht- 
steuer. 
Schulaͤmter s. Pfarr- und Schulaͤmter. 
Schulen f. Gelehrten= und Volksschulen, — Jüdischer Cultus. 
Schulinspectionen s. Pfarr= und Schulämter. 
Schullehrer, anzustellende, s. Pfarr= und Schulämter. 
Schulpredigten — die Wahl des Tertes für selbige bleibt den Geistlichen überlassen 
Schulrevisoren s. Schulvisitationen. 
Schulvisitationen — die dafür zu erhebende Auslösung in den Kreislanden 
Schwangere — einstweiliges Unterkommen derselben 
Selbstrache f. Injurien. 
Sensarie der verpflichteten dresdner Mäkler s. Courtage. 
Spielkerten — die Stempelsteuer von selbigen betrrt. ... 
welche Bezirkssteuereinnahmen deren Bestempelung zu besorgen . 
aiislandische,—VerbotdesEinbringensderselben....... 
Sporteln bei Erbverwandlungen der Lehne — deren Betrag " 
Staatsabgaben, personliche, directe und indirecte, i. Abgaben = Staats. —. 
Staatscassenbestände, vorhandene, — deren Verwendung (Landtagsabschied.) 
Staatsgerichtshof — Bestätigung der Mitglieder und des Praesidü desselben bis 
zum Schluß des nächsten ordentlichen Landtags (Landtagsabschied.) 
Staatsgut — dessen Veräußerung und Wiederanlegung der diesfallsgen Einnahme 
(Domainenfonds.) — (Landtagsabschied.) 
Staatspapiere, verschiedene in der Hauptstaaiscasse befwiche, — deren Vernich— 
tung (Landtagsabschied.) . ... , 
Staatsschuldencasse — deren Einrichtung. 
Staatsverwaltung — die für selbige auf die Finanzperiode 1834. bis mit 1836. 
ausgesetzten Summen und deren Deckung. 
Stadträthe — ihnen bleibt die Annahme u und seln der oralkeer 
nehmer überlassen ... 
Datum. 
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M 
** 
.Oct. 
26. Oct. 
28. Aug. 
21. Mai. 
26. Nov. 
1. Nov. 
31. Mai. 
30. Oct. 
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2 - 
— *r! 
29. Sept. 
14. Nov. 
1. 
  
Nov. 
14. April. 
25. Febr. 
22. Febr. 
250. 
198. 
140. 
453. 
63. 
313. 
152. 
68. 
324. 
322. 
324. 
324. 
209. 
345. 
313. 
  
  
Paragr. 
17. 
17. 
B. 2. 
16. 
17.
	        
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