Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(XXIV 
) 
  
Datum. J Seite. 
Stadtraͤthe und Stadtgerichte — Verpflichtung und Einweisung der Mitglieder Mai 
derseltbteen. 31-Mai.131. 
30.Juni.161. 
Städteordnung, allgemeine, — Abänderung der 6. 20. derselben über Heimaths-= 
recht enthaltenen Bestimmung. .... . 26. Nov.4455. 
— (. Stadträthe und Stadtgerichte. 
Stände — Entscheidung der zwischen den Regierungen und ihnen entstehenden 
Streitigkeiten s. Bundesbeschluß. 
Ständeausschuß zu Verwaltung der Staatsschuldencasse .28209. Sept. 210. 
Ständeversammlung s. Wahl, — Wahlgeseßz. 
Statistischer Verein — an den Centralcomité desselben sind die neuen Be- 
völkerungslisten einzusenden ........ 5.Aug.174. 
cte1ger,geweckscl)aftlcchc,fGewerken. 
Stempel zu Erbverwandelungsurkunden — dessen Betrag 22. Febr.7. 
Stempelgelder von Fabricanten — werden vom 1. Januar 1835. an nicht w wei- 
ter erhoben .. 2122. Nov. 350. 
Stempelpapier bei Besetzung der bandesschulenfreistellen ist unzulässig .. 34331. Jan. 45. 
Stempelsteuer s. Beistempel, oberlausitzer, — Spielkarten. « 
Stempelsteuern — deren Einnahme und Berechnung durch die Bezirkssteuerein- 
nahmen O . 1.Rov.311fgg. 
Stempelund Kostenfreiheit bei Erorterungen über rimathsangehöri# 
keit .. .26.-454. 
—amtlcchcr Zeugnisse über Militairbefreiungen . 06.0ct.270. 
Steuerämter — deren Befugnisse bei Erhebung und Controle der Tabaksteuer 5. April.) 97. 
Steuerbehörden — die Ablösungsrenten erhebenden in den Kreislanden 1 4. 3 
— — desgl. in der Oberlaufis " „ 3. 
Steuerbezirke, erblaͤndische — deren Errichtung und Umfang .. 1834. 311 fag 
Steuercapitalien, verloosbare aͤltere dreiprocentige, s. Obligationen, land— 
schaftliche. 
— s. Steuerscheine. 
Steuersreditcasse s. Staatsschuldencasse. 
Steuererlaß s. Weinberge. 
Steuern, directe, — Bildung und Einrichtung der Behoͤrden für Erhebung der- 
selben in den alten Erblanden . --311. 
Steuern und Abgaben, fuͤr die Jahre 1835. und 1836. in ntiichtende, — de- 
ren Erhebung . . .. 14. 45 
Steuerscheinc, ältere dreiprocentige u nv erloosbate, — deren Tilgung und Um- 
tausch gegen landschaftliche Obligationen der dtehtoceniizen Anleihe vom J. 
1889 . 26.Sept.240- 
Steuer- und Abgabenwesen in der Oberlausitz s. Finan zministerium. 
Stiftssteuerein nahme zu Wurzen — ist vom 1. Januat 1835. an aufge- 
hoben . . 1. Nov. 311. 
Strafe, außerordentliche, wegen eines Cepitatvertre chens, — kann bis zu 20 
Jahren Zuchthausarbeit gesteigert werden 26. Oct.46. 
— des Diebstahls — welchen Falls selbige wegen 227 eersen und 
zeitigen Geständnisses nicht herabzusesen = 46. 
  
  
  
  
  
  
Paragr. 
29. 
3fgg. 
25. 
97. 
X. 
XI.
	        
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