Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

zeichniß 
gemeldet haben. 
Gutachten des Compagnie-Com- 
dandanten über die Aufführung 
mud Brauchbarkeit des Mannes 
imd ob seine Beibehaltung wün- 
schenswerth ist oder nicht. 
( 299) k“ 
  
Ob und welche Strafen derselbe 
während seiner Dienstzeit erlit- 
ten hat, mit Bemerkung der 
Veranlassung. 
  
bereits beendiget oder mit Ablauf des Jahres beendigen und welche sich 
Aunmerkungen. 
  
*K recht brauchbar und verdient 
in jeder Hinsicht eine vorzügliche 
berücksichtigung. 
i- zum Trunke, zum Spiele und 
sur Liederlichkeit, wozu er auch jün- 
zere Kammeraden zu verführen sucht, 
nachen seine Entlassung wünschens- 
verth. 
Ist im ersten Jahre seiner Dienst- 
zeit Ein Mal wegen Unachtsam- 
keit im Wachdienste mit ##täglichen 
gemeinen Arrest bestrast worden. 
1828. wegen Trunkenheit 2 Tage 
verschärften gemeinen Arrest; 
wegen nächtlichen Aussenblei- 
bens 2 Tage Arbeits-Arrest. 
1829V. wegen Erceß 6 Tage Ket- 
ten-Arrest Nr. 3. 
1830. wegen verbotenen Spiels 
3 Tage Arbeits-Arrest. 
rc. rc. rc. 
  
  
  
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