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VII.
Befreiungs-Sch ein.
Dem N. N. Zimmerlehrling gebürtig aus N. N. ältester (einziger) Sohn
des N. N. Maurermeisters zu N. N. wird hiermit bescheiniget, daß er sich bei
der Recrutirung im December 18. vor der Recrucirungs-Commission gestelle,
die zu Erlangung eines Stellvertreters erforderliche Summe von
Zwei Hundert Thalern Conv. Geld
an unterzeichnete Commission richtig bezahle hat und dadurch seiner Milicairpflicht gesetzlich
entbunden worden ist.
N. den ten N. 18
Amtehauptmann= Recrutirungs-Commission.
schaftl. Siegel. N. N.
Amtshauptmann.
*) Das, was in vorstehendem Scheme mit lateinischer Schrift eingetragen ist, befindet sich nicht in den gedruckten
Formularen und ist daher schriftlich einzutragen. "