Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(300)
VII.

Befreiungs-Sch  ein.

Dem  N.  N.  Zimmerlehrling  gebürtig  aus  N.  N.  ältester  (einziger)  Sohn
des  N.  N.  Maurermeisters  zu  N.  N.  wird  hiermit  bescheiniget,  daß  er  sich  bei
der  Recrutirung  im  December  18.  vor  der  Recrucirungs-Commission  gestelle,
die  zu  Erlangung  eines  Stellvertreters  erforderliche  Summe  von

Zwei  Hundert  Thalern  Conv.  Geld
an  unterzeichnete  Commission  richtig  bezahle  hat  und  dadurch  seiner  Milicairpflicht  gesetzlich
entbunden  worden  ist.

N.  den  ten  N.  18

Amtehauptmann=  Recrutirungs-Commission.
schaftl.  Siegel.  N.  N.
Amtshauptmann.

*)  Das,  was  in  vorstehendem  Scheme  mit  lateinischer  Schrift  eingetragen  ist,  befindet  sich  nicht  in  den  gedruckten
  Formularen  und  ist  daher  schriftlich  einzutragen.  "