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Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein allerhoͤchstes Decret vom 17. Sept.
das erledigte Infanterie-Regiment von Neubronn dem General-Lieutenant von Koseriz,
und
das neue Infanterie-Regiment dem General-Majer v. Scharffenstein; ferner
vermög allerhöchsten Decrets von ebend. die erledigte Buchhalters: Seelle bei dem Departement
der indirecten Steuren, dem Cancellisten bei dem Landwirthschaftl. Departemen
der Kön. Ober-Finanz-Kammer, Bräunlin zu übertragen allergnädigst geruht.
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 15. Sept. dem Georg
Kühele von Watblingen und dem Georg Heid ven Weikersheim, Mergenthrimer Oberamts,
welche sich durch verschledene Lebensrettungen vorzüglich ausgezeichnet haben, die filberne
Verdienst-Medaille allergnädigst verliehen, welches hiemtt öffentlich bekannt gemacht wird.
Seuteg. in Kön. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. den ½8. Sept. 1809.
Se. Königl. Maj haben durch ein allerhöchstes Decrer vom 17. Sept. dem Cameral=Verwaltungs,
Kiefer Schäufele von korch für die bewirkte Rettung des Kieferknechts David
Höschele daselbst vom Ersticken in einem Faß, die silberne Verdienst-Medaille als allerhöchste
Belohnung allergnddigst verliehen; welches hiemit öffentlich bekanne gemacht wird. Stuttg,
in Königl. Hb. Regier. Ob. Pol. Dep. den 23. Sept. 1809.
Stuttgart. Nach einem unterm 24. April 1309. ergangenen allerhöchsten Reseript
ist auf den Jahrgang von r8o9 bis 1810. wiederum eine allgemeine Capital: Steuer von
20 kr. per hundert Gulden unter den bisherigen Bestimmungen und Modiftcationen anoge,
schrieben, und dabei allergnädigst verordnet worden, daß diese Capital: Steuer nach dem Besijstand
vom 24. Aug. 1309. eingezogen werden soll.
Zu dem Einzug dieser Steuer in der hiesigen Stadt hat das unterzeichnete Stadt-Oberamt
eine gerichtliche Deputation niedergesezt, welche mit dem Geschaͤft Montag den 23. Sept.
auf dem allhiesigen Rathhaus den Anfang machen wird. Es werden daher samtliche Einwohner
allhier, und zwar in Absicht auf die privilegirten fora vi Commissionis nach und
nach vorbeschieden, und von ihnen die Anzeigen über ihre der Besteurung unterworfene Capitalien
anverlangt, sofort die betreffenden Steuern darnach eingezogen werden. Uebrigens
wird jedem Innwohner überlassen, noch ehe er besonders veranlaßt werden wird, die schriftliche
Anzelge über seine besizende Capitalien an die niedergesezte Deputation welche zu dem
Ende von obigem Tag an jedesmal des Vormittags von 8 — 123 Uhr, und des Nachmittags
von 2 — Uhr versammelt seyn wird, einzureichen, und die Bezahlung der betreffenden
Steuer zu leisten. Den 18. Sept. 1809. Stadt-Oberamt.
Stuttgart. Da man von Seiten des Königl. Ober-Justiz= Collegii II Senats zu
Berichtigung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhier verstorbenen Regierungorthin
Grimm geb. Ritter, Dienstag den 37. Octobr. d. J. anberaumt hat, um eine erdentliche
Llquidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diejenige, welche an die Verlassenschafts-Masse
der gedachten Regierungsräthin Grimm aus irgend einem Rechtbgrunde
eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termin durch