Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhoͤchstes  Decret  vom  17.  Sept.
das  erledigte  Infanterie-Regiment  von  Neubronn  dem  General-Lieutenant  von  Koseriz,
  und
das  neue  Infanterie-Regiment  dem  General-Majer  v.  Scharffenstein;  ferner
vermög  allerhöchsten  Decrets  von  ebend.  die  erledigte  Buchhalters:  Seelle  bei  dem  Departement
  der  indirecten  Steuren,  dem  Cancellisten  bei  dem  Landwirthschaftl.  Departemen
der  Kön.  Ober-Finanz-Kammer,  Bräunlin  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  15.  Sept.  dem  Georg
Kühele  von  Watblingen  und  dem  Georg  Heid  ven  Weikersheim,  Mergenthrimer  Oberamts,
  welche  sich  durch  verschledene  Lebensrettungen  vorzüglich  ausgezeichnet  haben,  die  filberne
  Verdienst-Medaille  allergnädigst  verliehen,  welches  hiemtt  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.
Seuteg.  in  Kön.  Ob.  Regier.  Ob.  Pol.  Depart.  den  ½8.  Sept.  1809.

Se.  Königl.  Maj  haben  durch  ein  allerhöchstes  Decrer  vom  17.  Sept.  dem  Cameral=Verwaltungs,
  Kiefer  Schäufele  von  korch  für  die  bewirkte  Rettung  des  Kieferknechts  David
Höschele  daselbst  vom  Ersticken  in  einem  Faß,  die  silberne  Verdienst-Medaille  als  allerhöchste
Belohnung  allergnddigst  verliehen;  welches  hiemit  öffentlich  bekanne  gemacht  wird.  Stuttg,
in  Königl.  Hb.  Regier.  Ob.  Pol.  Dep.  den  23.  Sept.  1809.

 

Stuttgart.  Nach  einem  unterm  24.  April  1309.  ergangenen  allerhöchsten  Reseript
ist  auf  den  Jahrgang  von  r8o9  bis  1810.  wiederum  eine  allgemeine  Capital:  Steuer  von
20  kr.  per  hundert  Gulden  unter  den  bisherigen  Bestimmungen  und  Modiftcationen  anoge,
schrieben,  und  dabei  allergnädigst  verordnet  worden,  daß  diese  Capital:  Steuer  nach  dem  Besijstand
  vom  24.  Aug.  1309.  eingezogen  werden  soll.

Zu  dem  Einzug  dieser  Steuer  in  der  hiesigen  Stadt  hat  das  unterzeichnete  Stadt-Oberamt
  eine  gerichtliche  Deputation  niedergesezt,  welche  mit  dem  Geschaͤft  Montag  den  23.  Sept.
auf  dem  allhiesigen  Rathhaus  den  Anfang  machen  wird.  Es  werden  daher  samtliche  Einwohner
  allhier,  und  zwar  in  Absicht  auf  die  privilegirten  fora  vi  Commissionis  nach  und
nach  vorbeschieden,  und  von  ihnen  die  Anzeigen  über  ihre  der  Besteurung  unterworfene  Capitalien
  anverlangt,  sofort  die  betreffenden  Steuern  darnach  eingezogen  werden.  Uebrigens
wird  jedem  Innwohner  überlassen,  noch  ehe  er  besonders  veranlaßt  werden  wird,  die  schriftliche
  Anzelge  über  seine  besizende  Capitalien  an  die  niedergesezte  Deputation  welche  zu  dem
Ende  von  obigem  Tag  an  jedesmal  des  Vormittags  von  8  —  123  Uhr,  und  des  Nachmittags
von  2  —  Uhr  versammelt  seyn  wird,  einzureichen,  und  die  Bezahlung  der  betreffenden
Steuer  zu  leisten.  Den  18.  Sept.  1809.  Stadt-Oberamt.

Stuttgart.  Da  man  von  Seiten  des  Königl.  Ober-Justiz=  Collegii  II  Senats  zu
Berichtigung  des  Schuldenwesens  der  am  1.  Dec.  v.  J.  allhier  verstorbenen  Regierungorthin
  Grimm  geb.  Ritter,  Dienstag  den  37.  Octobr.  d.  J.  anberaumt  hat,  um  eine  erdentliche
  Llquidation  der  Schulden  vorzunehmen:  so  werden  alle  diejenige,  welche  an  die  Verlassenschafts-Masse
  der  gedachten  Regierungsräthin  Grimm  aus  irgend  einem  Rechtbgrunde
  eine  Forderung  zu  machen  haben,  hiemit  vorgeladen,  an  dem  bestimmten  Termin  durch