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Decret des Koͤnigl. Oberconsistor iums vom 30. Jan: 180. an saͤmtliche Decane de Koͤnig-
reichs die jaͤhrliche Einsendung von Schulprorisoraks= und Schulincipienten-Tabellen betr.
Da man für nöthig gefunden har, die seit 1707. angeordneten Schulprovisorats= Ta-
bellen zu erweitern und allgemein einzuführen, so wird den sämtlichen Decanen des König=
reichs hiermit aufgegeben, sedes Jahr auf Michaelis und also auf Michaelis 1820. zum.
erstenmal nach Art der beigedrukten neuen Formulare Tabellen von den in ihrer Diccese be-
findlichen Schulprovisoren und Schulincipienten an das Königl. Ober= Consistorium einzu
senden und die darinn bezeichneten Rubriken um so vollständiger und gewissenhafter auszu-
süllen, als sie bei der jährlichen Visitation Gelegenheit haben, durch eigene Unitersuchung,
sich von der Wahrheit der erhaltenen Angaben zu überzeugen. «
Decret des Königl. Ober-Censur-Collegiums an die Königl. Kreis Nemter, wodurch die
Einsendung der halbjährigen Verzeichnisse von den in den innländischen Buchdrukereien gedrukten
Schriften monirt wird; d. d. 1. Febr. 1800.
Vermäöge des G. r2. der Königl. Cenfur-Ordnung vom 18. Mai v. J. soll jedis-
Kreis-Amt von den in seinem Kreise befindlichen Buchdrukereien alle halbe Jahr ein Ver-
zeichniß sämtlicher in dlesem Zeitraum von ihnen gedrukten Schriften mit der Anzeige der
Censur--Behoͤrde, welche die Erlaubniß zuni Druk ertheilt hat, sich übergeben lassen, und.
solches mit seinem Bericht an das Koôuigl. Ober-Censur-Collegium einsenden. Da nun,
mit alleiniger Ausnahme des Kreisamte Ellwangen bis jezt ven kelnem der uͤbrigen Kreis-
Aemter diese Verzeichnisse und Berichte für das leztverflessene halbe Jahr eingekommen, so-
wird anmit die Beschleunigung der Einsendung derselben erinnert. Decr. Stutteg. im Koͤn.
Ober-Censfur= Collegium den 1 Febr. 1809.
Rechts-Erk-untnisse des Kön Ober-Trib. zu Tuͤbingen. »
1) In der hofgerichtlichen, an das Koͤnigl. Ober-Tribunal zur Entscheidung gewlese-
nen Appellartons-Sache von Grosgartach, Brakenheimer Oberamts, zwischen den Erben:
des Grorg Adam Reuters, Beklazten Appellanten, und der Marte Barbare Burkartin mit-
ihrem Vater, als gesezlichem Geschlechts-Vormunde, Klägerin, Appellatin, Privat, Genug-
thuung wegen nicht erfüllten Sheverspruches betreffend, wird die Urtel voriger Instanz un-
rer Berurtheilung der appellamischen Erben in die Appellations-Prozeßkosten bestätigt. Dem
20. Jan 1809. —
2) In der Appellations-Sache von der Fürstlich Hohenlohe-Waldburgischen gemein=
schaftlichen Justiz= Kanzlei zu Bartenstein, zwischen Marie Margarethe Wagin, Schult-
heiß Blumenstok, Georg Michael Köhler, Johann Martin Pflüger, sämtlich zu Vorbach=
limmern und Adlerwirth Flek in Haltenbergstettenz, Appellanten an einem, sodann demt
Schuzsuden Mämwmlein Löw zu Niederstetten, Appellaten am andern Theil, eine durch Etdes--
leistung zu bewensende Schuldforderung betreffend, wird vorerst, im Punkte der Appella-
tions-Förmlichkeiten, mitrelst Bescheides die Sache für erwachsen angenommen, sofort aber,
in Ansehung ihrer materiellen Beschaffenheit, die Appellation wegen Mangels an einer ge-
gründeten Beschwerde durch Urthel weggewiesen, und appellantischer Theil in die Erstat-
cung der Drozeßkesten dieser Instanz. verurthetlt. Den 26. Jan. 1809.