Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Decret des Koͤnigl. Oberconsistor iums vom 30. Jan: 180. an saͤmtliche Decane de Koͤnig- 
reichs die jaͤhrliche Einsendung von Schulprorisoraks= und Schulincipienten-Tabellen betr. 
Da man für nöthig gefunden har, die seit 1707. angeordneten Schulprovisorats= Ta- 
bellen zu erweitern und allgemein einzuführen, so wird den sämtlichen Decanen des König= 
reichs hiermit aufgegeben, sedes Jahr auf Michaelis und also auf Michaelis 1820. zum. 
erstenmal nach Art der beigedrukten neuen Formulare Tabellen von den in ihrer Diccese be- 
findlichen Schulprovisoren und Schulincipienten an das Königl. Ober= Consistorium einzu 
senden und die darinn bezeichneten Rubriken um so vollständiger und gewissenhafter auszu- 
süllen, als sie bei der jährlichen Visitation Gelegenheit haben, durch eigene Unitersuchung, 
sich von der Wahrheit der erhaltenen Angaben zu überzeugen. « 
Decret des Königl. Ober-Censur-Collegiums an die Königl. Kreis Nemter, wodurch die 
Einsendung der halbjährigen Verzeichnisse von den in den innländischen Buchdrukereien gedrukten 
Schriften monirt wird; d. d. 1. Febr. 1800. 
Vermäöge des G. r2. der Königl. Cenfur-Ordnung vom 18. Mai v. J. soll jedis- 
Kreis-Amt von den in seinem Kreise befindlichen Buchdrukereien alle halbe Jahr ein Ver- 
zeichniß sämtlicher in dlesem Zeitraum von ihnen gedrukten Schriften mit der Anzeige der 
Censur--Behoͤrde, welche die Erlaubniß zuni Druk ertheilt hat, sich übergeben lassen, und. 
solches mit seinem Bericht an das Koôuigl. Ober-Censur-Collegium einsenden. Da nun, 
mit alleiniger Ausnahme des Kreisamte Ellwangen bis jezt ven kelnem der uͤbrigen Kreis- 
Aemter diese Verzeichnisse und Berichte für das leztverflessene halbe Jahr eingekommen, so- 
wird anmit die Beschleunigung der Einsendung derselben erinnert. Decr. Stutteg. im Koͤn. 
Ober-Censfur= Collegium den 1 Febr. 1809. 
Rechts-Erk-untnisse des Kön Ober-Trib. zu Tuͤbingen. » 
1) In der hofgerichtlichen, an das Koͤnigl. Ober-Tribunal zur Entscheidung gewlese- 
nen Appellartons-Sache von Grosgartach, Brakenheimer Oberamts, zwischen den Erben: 
des Grorg Adam Reuters, Beklazten Appellanten, und der Marte Barbare Burkartin mit- 
ihrem Vater, als gesezlichem Geschlechts-Vormunde, Klägerin, Appellatin, Privat, Genug- 
thuung wegen nicht erfüllten Sheverspruches betreffend, wird die Urtel voriger Instanz un- 
rer Berurtheilung der appellamischen Erben in die Appellations-Prozeßkosten bestätigt. Dem 
20. Jan 1809. — 
2) In der Appellations-Sache von der Fürstlich Hohenlohe-Waldburgischen gemein= 
schaftlichen Justiz= Kanzlei zu Bartenstein, zwischen Marie Margarethe Wagin, Schult- 
heiß Blumenstok, Georg Michael Köhler, Johann Martin Pflüger, sämtlich zu Vorbach= 
limmern und Adlerwirth Flek in Haltenbergstettenz, Appellanten an einem, sodann demt 
Schuzsuden Mämwmlein Löw zu Niederstetten, Appellaten am andern Theil, eine durch Etdes-- 
leistung zu bewensende Schuldforderung betreffend, wird vorerst, im Punkte der Appella- 
tions-Förmlichkeiten, mitrelst Bescheides die Sache für erwachsen angenommen, sofort aber, 
in Ansehung ihrer materiellen Beschaffenheit, die Appellation wegen Mangels an einer ge- 
gründeten Beschwerde durch Urthel weggewiesen, und appellantischer Theil in die Erstat- 
cung der Drozeßkesten dieser Instanz. verurthetlt. Den 26. Jan. 1809.
	        
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