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Durch ein Deeret vom 26. Jan. haben Se Königl. Maj. den Cadet Gerok vom
Chevaurkegers-Regiment Herzog Heinrich zum Unter-Lieutenant bei diesem Regiment aller-
gnädigst ernannt. -
Unterebend.istbemOberanits-·physicusD.MauginAlcdokf,derCharakterund
Rang eines Kreis-Arztes ertheilt worden.
Durch ein Decret vom 29. Jan. haben Se. Königl. Mas. den in Königl. Preuß.
Diensten gestandenen Premier-Lieurenant v Liling zum UnterLieutenant bei dem kinien-
Jufanterie Regiment Prinz Friderich; und
vermäög allerhöchsten Decrets v. Zo. Jan. den für die Stade Sruttgart aufgestellten
Bicherfiscal, Hofrath Lehr auch zum Mitglied des Ober-Cenfur-Collegiums gnädigst ernannt.
Se. Königl. Masjs. haben dem Geheimen Legatiensrath Feuerbach und dem Ober-
sten v. Wässerer das kleine Kreuz des Königl. Cioil-Verdienst-Ordens gnädigst zu ver-
leihen geruht. Den 2. Febr. 1309.
Baltmanns weiler. Am 22. Dec. 1808. wurde das 7sjaͤhrige Eheweib des Nas-
senmüllärs bei Reichenbach im Wald schon halb erstarrt gefunden, als der Büchsenmacher
Nerling von Baltmannsweiler dieselbe aufhob, und so weit seine Kräfte reichten, fort-
trug. Run fand er mehrere Menschen im Wald beschäftiget, die er um Unterstüzung und
Hülfe bat. Alle blieben ungerührt bis auf den Soldat Adam Maier von dem Hochlöbl.
Infanterie-Reginent Herzog Wilhelm, welcher herbeieilte, den Büchsenmacher ablößre, und
solchergestalten die Müllerin nach Balemannsweiler brachte, und von augenscheinlicher To-
desgefahr rettete. Auf die Sr. Königl. Majs. hievon gemachte alleruncerthänigste Anzei-
ge wurden Jedem der Rettenden, Zwei und zwanzig Gulden bei der General-Staats-Casse
angewiesen, welche dieselben von hiesiger Cameral-Verwaltung mit tiefgerührtestem Dank und
unter den heissesten Segenswünschen für ihren allergnädigsten König empftiengen Den zr.
Janu. 1809. Oberamt Schorndorf.
Dörnach, Tübinger Oberamts. De hiesige vacant gewordene Schul= und Mebners-Dienst toll durch
gesezmasige Wahl den 2l. Fedbr. 1800. wieder besert werden. Des verstorbenen Schulmeisters Einkommen
urde, samt Schul-Entschädigung und Königl. Frucht. Gratial, gegen sechzig Gulden geschazt. Wahlfähige
Eemrpetenten sind eingeladen, an gedachtem Tage zeitlich bei den votzunehmenden Prüfungen, mit den nöthi-
gen Zeugnissen versehen, in des Schultheißen Haus daselbst sich einzusinden. Den 20. Jan. 1800.
« Pfarr- und Schultheißen: Amt.
Heilbrenn. Die Stadt Heilbronn gedenkt den ihr zuständigen sogenannten Neuhof bei Oedheim,
Oberamts Nekarsulm gelcgenz Freitag den 24. Febr. 1809. Vormiktags rlo Uhr auf gedachtem Hof selbst,
unter Vorbehalt allerhöchster Ratisication zu verkaufen. Die Baulichkeiten, und deren Bequemlichkeiten, be-
sonders die schönen Keller, werden von den Liebhabern selbst besichtiget werden, daher nun hier die nähere
Beschreibung der Güter folgt. Aeker: ungefähr 36 Mrg. im Winter-Flur; 33 Mrg. 3 Vrtl. im Sommer=
lur; 38 Mrg. 3 Vrtl. im Brach-Flur; s Mrg. Graß-Baum= und Küchengarken. Die vorzüglichen
aufs .Boiincen sind, daß der Kaufschilling zu #tel nach erfolgter Ratifcakion, die ubrige tel auf
Martini 1805 und 1810. jedech unverzinßiüch bezahlt werden müssen. Der Käufer ist berechtiget, auf Licht-
meß 1810. aufzuziehen. Siimtliche Güter sind zehendbar, und auf solche haben einige benachbarte Schiifer den
Tueb. Die nähere Conditionen können bei dem rechnenden Burgermeister-Amt erfahren werden; wobei noch
angemerkt wird, daß derjenige, welcher den lezten Streich erhält, er seie Inn= oder Auslender, auf der Stelle
50 Louisd'or zu erlegen hat, welche er aber nach erfolgter Ratification vom iten Drittheil wieder abziehen
darf. Den 16. 8. Oberamtmann, Burgermeister und Gericht allba.