Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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tige  aus  disseitigem  Oberamt  besinden,  ersucht,  denselben  aufSugeben,  daß  sle  sich  mit,  dem  Ende  des  nächttkommenden
  Monaks  Februar  unfehlbar  in  ihrem  Heimwesen  einfinden  sollen.  Den  25.  Jan  1800.
«  ,  ,.  »·  Sberamt  allda.

Gmünd.  Da  bis  den  13.  Februar  die  Conscription  der  Cantonpflichtigen  in  der  Stadt  allhier
vor  sich  gehen  wird,  so  ergehet  an  alle  dieienigen  Eltern,  deren  Söhne  sich  wirklich  auffer  hiesiger  Start  befinden,
  der  Aufrukf,  dieselbe  bei  schwerer  Strase,  sie  mögen  sich  aushalten,  wo  sie  immer  wollen,  zuverlast
herbeizuschaffen.  Die  Konigl.  Hochlbbl.  Ober-Staabs  und  Patrimonialmter  auch  Schultheißen  und  Orts-Vorsi.
  yer  werden  dieses  Ihren  sämkllichen  snbe  gefällig  bekunnt  machen,  und  die  Eltern  auffordern,
  ihre  Söhne  auf  gedachten  Tag  unfehlbar  hieher  zu  stellen.  Den  26.  Jan.  1c00.  Kän.  Oberamt.

Hall.  Da  bis  zu  Anfang  des  Monats  Merz  d.  J.  die  gewöhnliche  Conscription  in  hiesigem  Oberamte

vorgellommen  wird,  so  werden  hieddurch  alle  militairpflicht  ge  abwesende  Unterkhanen  ausfgefordeit,  sich  längstens
  bis  zu  Ende  Februars  in  ihrem  Heimwesen  einzusinden.  Zugleich  werden  alle  Hochlöbl.  Oberämter  eesucht,
  denen  vom  hiesigen,  in  ihren  Oberamts.Bezirken  sich  aufhaltenden  Cantonisten  beinen  Aufenthalt  wehr
zu  gestatten,  sondern  solche  ohne  Rüksicht  auf  die  ihnen  ertheilte  Wanderpaͤsse,  deren  rjaͤhriger  Termin  bei  einigen
  noch  nicht  abgelauffen  ist,  in  ihre  Heimat  zu  verweisen  Den  28.  Jan  1809.  Oberamt  allda.
Herrenberg.  Die  dißjaͤhrige  Revision  der  Konscriptions-Lisien  hiesigen  Oberamts  wird  den  kr.  Febr.
d.  J.  ihren  Anfang  nehmen,  es  werden  daher  samtliche  Cantonspflichtige  hiesigen  Oberamts,  welche  gegenwirtig
  ausserhalb  ihres  Geburtsorts  sich  aufhalten,  hiemit  aufgerufen,  sich  unfehlbar  an  dem  genannten  Tag
in  demselben  einzusinden,  oder  der  in  den  Gesezen  bestimmten  Strasen  gewärtig  zu  seyn;  zugleich  werden
alle  obrigkeitliche  Stellen  ersucht,  die  sämtliche  Cantonspflichtige  hiesigen  Oberamts,  welche  sich  in  ihren  Amtsbezirken
  aufhalten  in  ihr  Heimwesen  zu  verweisen,  und  die  Namen  derselben  hiesigem  Oberamt  gefällig  miteutheilen.
  Den  17.  Jan.  1809  beramt  allda.
Horb.  Am  20.  Februar  d.  J.  wird  in  dem  hieflgen  Oberamt  die  Conscription  vorgenommen,  mit  der
Stadt  begonnen,  und  an  den  folgenden  Tagen  mit  dem  Amt  fortgefahren  werden.  Es  werden  daher  sämtliche
  Hochtöbl.  Beamtungen,  in  deren  Amtsbcwzirk  sich  Gonsciistionspsfchtize  aus  diseeitigem  Ober-und  Souve
rainctas=  Obera#nt  befluzzen,  ersucht,  denselben  aufzugeben,  daß  sie  sich  auf  diese  Zeit  hier  einsinden.  Den  2.
Jan.  1800.  Tke#=  und  Souverainetäts-Oberamt.
Leonberg.  Die  Hochlöbl.  Oberämter  werden  ersucht,  den  in  ihrem  Bezirke  sich  aufhaltenden  Cantonspflichtigen
  aus  dem  hiesigem  Oberamt  auferlegen  zu  lassen,  daß  sie  sich  am  3.  Merz  d.  J.  in  ihrem  Heimwesen
  un:ehlbar  einfinden  sollen  Den  25F.  Jan.  1809.  Oberamt  allda.
Neuenbürg.  Den  13.  Febr.  d.  J.  wird  die  Conscription  in  dem  hiesigen  Oberamt  ihren  Anfang
nehmen.  Es  werden  daher  samtliche  Conscripttonsp#iichtige,  die  würklich  von  Haus  abwesend  sind,  aufgerufen,
  sich  längsiens  bis  auf  den  12.  Febr.  in  ihrem  Geburksort  einzufinden.  Den  26.  Jan.  1800.  Oberamt.
Riedlingen.  Am  I.  Febr.  wird  in  dem  Kreise  Ehingen  mit  der  Revision  der  Conscriptions-Li##e##
amgefungen,  und  diese  in  dem  Ober=  und  Souver.  Amt  Riedlingen  gegen  die  Hälfte  dieses  Monats  vorgenommen
  werden;  es  haben  daher  sämtliche  zu  solchem  Oberamt  gehörige  Cantenspflichtige,  welche  gegenwärtig
von  ihren  Geburtsorten  abwesend  sind,  sich  unfehlbar  um  die  benannte  Zeit  in  der  Amtsstadt  einzufinden,  diejenige
  Hochlebl.  Beamtungen  aber,  in  deren  Bezirk  sich  Conscriptionspflichtige  aus  disseitigem  Oberamt  befinden,
  werden  ersucht,  denselben  aufzugeben,  daß  sie  sich  auf  diese  Zeit  allhier  einsinden.  Den  28.  Jan.  1908.
Kön.  Oberamr  allda.
Rottenburg  am  Nekar.  Alle  aus  dem  hiefigen  Ober=  und  Souverainetäts-Amt  gebürtige  Conscriptionspflichtige
  werden  aufgefordert,  sich  vom  Zten  bis  10.  Febr.,  als  an  welchen  Tagen  die  Cantonsroilen  25
hiesigen  Oberamts  erginzt  werden,  ohnsehlbar  vor  der  Königl.  Cantons-Commissson  auf  dem  -*r'ieG
hauß  zu  stellen,  und  zugleich  alle  Ortsobrigkeiten  ersucht,  die  in  ihren  Amtebezirken  befindliche  Conscrihlions=Pflichtige
  an  diesben  Tägen  in  ihr  Heimwesen  zu  verweisen,  und  keinem  den  Aufenthalt  zu  gestatten,  der  sich
nicht  pers#nlich  gestellt  hat.  Den  27.  Jan.  1800.  -*Q[  8.9
Schönthal.  Sämtliche  mit  oder  ohne  Wanderpaß  abwesende  tüchtige  oder  untüchtige  Contenpelilkiige
des  biesig  n  Oberamts  werden  andurch  aufgefordert,  sich  längstens  bis  zuin  r5.  r.  in  ihrem  e
einzufinden,  und  zur  Conscripnon  zu  stellen.  Die  Hoch=  und  Wohllöbl.  Aemter  des  Reichs  werden  eisiuchr,