Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Sensen  und  Sicheln.  S.  Eisenwaaren.

Separatisten.  Wie  widersezliche  zu  behandeln,  VI.  oy.  «

SicherheitsiAnstaltem  GehdretzfürdasOb..Pol.Dep.VII.2182

JchiklkeheitHE  Schranfen-  an  den  offentlichen  Wegen,  sind  von  den  Communen  anzulegen,  IX.  70.  K.  4.

Zile,  mit  dem  Kdnigl.  Wappen.  Sollen  bei  schwerer  Strafe  ohne  höhere  Bestellung  nicht  werfertigt

  werden,  VII.  bol.  Verordnung  die  Sigille  der  Rotarien  betr.  Vlll  24I.  562

Sikberkämmerlinge,  Kdnigl.  Obliegenheit  derselben,  VII.  83.  rs-Soldatenweiber.

  Dürfen  nicht  für  ihre  Männer  suppliciren,  VIII.  485.

Sorten=  Settel.  Bei  Geldlieferungen,  wie  solche  einzurichten,  VII.  6.

Sauverainetät.  Solche  siteht  Sr.  Kdn.  Maj.  in  ihrem  ganzen  Umfang  über  alle  Ihre  Skaaten  zu,
VI.  4.  Die  Handhabung  und  Wahrung  der  Souverainetäts-Rechte  gehdrr  zum  Ressort  des
Regim.  Dep.  VII.  17.  "

Seuverainetits=  Beamtungen.  VII.  208.  245.  357.

—  —  —  Bezirke.  240  f.
Spediteurs.  Ihre  Pareut  iebhehe;  uee  O.  §S.  6.
peditions=  Güter.  o  die  Jollgebuhr  davon  zu  entrichten,  3.  H.  5,  3Z4.  Vorschriften  wegen  solcchher,
  die  an  innländ.  Spediteurs  geschike  Verden  „S.  42.  T  schrifte  *

Spitäler.  Ihre  Oekonomie  und  die  Aufnahme  in  dieselben  gehdren  zum  Ressort  des  Ob.  K.  Oek.  Coll.
VII.  210.  In  Bezug  auf  Gesundheit  hat  das  Medic.  Dep.  die  Oberaufsicht  darüber,  330.
Probation  ihrer  Rechnungen.,  VIII.  190.  Besteurung  ihrer  verzinnslichen  Capitalien,  425.

Sportelwesen.  Ist  dem  Rechn.  Dep.  zugetheilt,  VII.  171.  Bei  dem  Ober-Tribun.  sollen  die  Gerichtse
  Sporteln  nach.  der  Observanz  des  vormal.  Hofgerichts  angesezt  werden,  VI.  K.  Das
amt=  und  gerichtliche  S  ortelwesen  soll  ur  ganen  Un#e#  ves  Kömigreichs  nach  den  Alt-#

  Württemberg.  Gesezen  Seichsrerggp  selbren  mne  dra  Trnr  733.  —  —

Staats:  Cassen.  Die  Oberaufsicht  über  dieselben  hat  der  Finanz-Minister,  VI.  7.  SK.  7.  VII.  773.
Neue  Organisation  derselben,  VlI.  23.  General=  Staats=  Cassen=  Departement,  172.

Stagtsdiener.  Staatsdienst.  Vorläufige  Prüfung  der  Candidaten,  VI.  lo.  #.  65.  Vorschrift  wegen
  der  Heirathen  der  K.  Diener,  118.  Sie  dürfen  keine  akademische  Würden  von  fremden
Universitäten  annehmen,  I47.  Was  zum  Eintritt  in  höhere  Stagtedienste  erferdert  werde,
VII.  3.  Erecutivisches  Verfahren  gegen  die  Kdnigl.  Diener  in  Schuld=  und  Wechselsachen,
VIII.  277.  Cautions-Leistung,  IX.  98.  00.  Censeriptions-Verhältnisse,  358.  §.  J.  Titulatur
  derer,  die  zugleich  Kdnigl.  Kammerherren  sind,  X.  205.  Verordnung,  die  Verpflichtung
und  Eidesleistung  sämtlicher  K.  Staatsdiener  betr.  305.  S.  Aemter-Besezungen.

Seagts,  Ministerium.  Oberste  Behdrde  des  Staats,  VI.  7.  &.  1.  Personale,  #.  I.  12.  Verhältnis
  der  K.  Collegien  zu  demselben,  8.  y.  10.  Alle  Berichte  und  Erhibita,  welche  bisher  an
das  Geheime  Raths-Collegium  gerichtet  worden,  sollen  künftig  an  das  K.  Staats-Minister.

erichtet  werden,  VI.  5S.  Posifreiheit  desselben,  116.  Beeidigung  der  Staats=  Cabinets=  und

onferenz-Minister  2c.  X.  305.  ·

Staats-undRegierungs-BlattD.Neg.·Blaet».

Staatsschulden.  Die  Schulden  des  ehemalig.  Kirchenraths,  der  ehemal.  Landschaft,  und  der  Kriegs-Prästations-Casse
  werden  von  Sr.  Kbnigl.  Majest.  als  Staatsschulden  anerkannt  u.  übernommen,
  Vk.  4.  Forrdauernder  Bestand  ihrer  Fundation,  gebend.  General·:  Staats-  Schuldenzahlungs-Rasse,
  VII.  33  —

Staats=  Verbrechen-  Begriff  desselben,  X.  73.  art.  .  Bestrafung,  73  —  78.  Vergl.  Hochverrath,
Landes=  Verratb  ##c.

Staars-  verwaltung.  Anordnung  einer  gkeichfèrmigen  in  den  gesammten  Kdn.  Staaten,  VI.  6.  7.

Staats-Wirthschafr.  VGehrr  im  Allgemeinen  zum  Ressort  des  Kdu.  Ober=  Landes=  Oekon.  Colleg.
VI.  0.  L#.  20.  .  219.

Stadt-  und  “  Umgelder.  S.  Umgeldsbeamte.  ½

Stadtgerichte.  Wirkungskreis  derselben,  VI.  r#.  S.  q7.  Jurisdictions-Verhältnisse  zwischen  den
Ober=  und  Unter-Stadtgerichten,  VIII.  361,  Cautionsleistung  derselben,  IX.  99.  Dergl.  Gerichte