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Koͤniglich- Wuͤrttembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 17. Merz.
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Decret Königl. Ob. Fin. Kammer, d. d. 2. Merz 1810. betreffend die Jahrs-Abrechnung
mit den Stempel-Aemtern. ·
Sämtliche zum Verschluß des Stempel-Papiers aufgestellte Königl. Cameral: Beamte
und Admodiateurs werden hierdurch erinnert, ihre mit dem lezten Tag des Menats
Merz verfallende Jahrs= Abrechnungen unfehlbar auf diesen Termin an das betreffende
Stempel-Amt einzusenden. Stuttgart, den 2. Merz : 810.
Decret Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der Indirecten Steuern, die
unvollständige Einsendung der Rechnungs-Akten von den Ober-Umgeldern betreff.
d. d. 7. Merz 1810.
Da die Rechnungs-Akten mehrerer Ober-Umgelder bisher unvollständig eingekommen
sind, wodurch die Probe der Rechnungen öfters sehr aufgehalten wird; so werden sämtliche
Oberumgelder hiemit angewiesen, in Zukunft weder die Kellerregister noch die Parricularien
unter dem unzureichenden Vorwand, daß sie solche zu Kapitulirung des nachsten
Particulars nöthig haben, zurük zu behalten: indem aus dem Concept der Rechnung das
Recognitions-Geld und aus den Kellerregistern fürs nächste Quartal, welche vor dem Absenden
der Rechnung eingetragen werden müssen, der Vorrath ersehen werden kann. Seuttgart,
den 7. Merz 1810.
Bestrafung eines der Aushebung Entwichenen.
sl s bei vorjähriger Aushebung ssch entefernte Kaver Kleiner von Rusplingen, Oberwurd
Ebingen, der wegen Kränklichkeit nicht unter das Militair assentirt werden konnte,
Serafe wegen seines boshaften Entweichens mit einer dreiwochentlichen Festungs= Acbeits-Commissionstt
und an den Strafort sogleich abgeliefert. Stuttgart, in Königl. Conseript.
on, den 13. Merz 1810.
Straf- Er ½ .. ..
f Erkenneniß der Königl. Conseriptions-Commission über einen Paß-Verfälscher.
Der Conseriprionspstich) » ·
- , pflichtige, Johann Adam Wagner von Herzogsweiler, Oberamts
Ireudenstadt, welcher sich mittelst eines falschen Passes in das Ausland begeben wollss,