Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

108

5.)  An:  der  Appellations-Sache  von  ·  dem  Oberamts-Gericht  Boͤblingen,  zwischen
  Jakob  Friederich  Leibfried,  Gerichts-Verwandten  zu  Sindelsingen,  Bekl.,
Anten,  an  einem,  und  Jakob  Friederich  Nißler,  Bürger  und  Weber  daselbst,
modo  bessen  ad  acta  legitimirten  Erben,  Kl.  Aten,  am  andern  Theil,  Schadens=Ersatz
  aus  einer  pflegschaftlichen  Vermögens-Verwaltung  betreffend,  wurde  wegen
Mangels  an  der  gesehßlichen  Appellations  Summe  non  devolutorie  erkannt,  unter
Verurtheilung  des  Appellanten  in  die  Prozeßkosten.  Tübingen,  den  3.  März  1818.

4.)  In  Wechsel-Klagsachen  des  Prokurators  Feuerlein  dahier,  Kläger,  wider
den  Kaufmann  August  Burk  zu  Güglingen,  Bekl.)  wurde  letzterer  iu  Bezahlung
der  eingeklagten  Wechsel-Forderung  von  190  fl.  neben  Verzugs,  Zinsen  verurtheilt.
Thbingsn,  den  4.  März  1813.

Erkenntoisse  des  Königlichen  Ehe-Gerickté.

Den  5.  März  1318.  wurden  geschieden:  O

1)  Burkhard  Müller,  Bürger  und  Weber  in  Simozheim,)  Oberamts  Calw,
Kläger,  von  Rosine  geborne  Haug  von  da)  Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkeit
  in  Foresehung  der  She,  unter  Veruttheilung  der  Beklagten  in  die
Kosten.

2)  Rosine  Frech  geborne  Lochstampfer,  von  Jagstheim,  Oberamts  Crailsheim,
Klágerin,  von  Michael  Frech,  Bürger  und  Weber  von  da,  Beklagten,  wegen
beharrlicher  Widerspenstigkeit  in  Jortseßung  der  She,  unter  Verurtheilung  des
Beklagten  in  die  Kosten.

5)  Matthdus  Hoß,  Börger  und  Becker  in  Stutegart,  Kläger,  von  Barbara
geborne  Schülin  von  da,  Bekl.  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung
der  Ehe,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Königl.  Masest  4:  haben  vermöge  Rescripts  vom  6.  März  die  beiden
Ertraprobatoren  Her  degen  und  Ströhlin  als  Buchhalter  bei  der  Königlichen
Se#ars-Schulden=  Casse  angustellen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl..  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  7.  d.
M.  die  erledigte  Pfarrei  Horkheim,  Diöcese  Heilbronn,  dem  Pfarrer  Göhrung
za  Denkendorf  gnaͤdigst  zu  übertragen  geruht.

 

Stuttgaxt.  Bey  unterzeichneter  Beamtung  ist  immer  noch  ausländisches  Getreide  an  Waizen
Aocken  und  Beiste  zu  haben.  ##n  25.  Febr.  1818.  sa  Cameralamt.