Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

X

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1859.

 

Datum
des

Gesetzes  2c.

Ausgegeben
zu
Berlin.

In  h  a  l  t.

Nr.
des
Stücks.

Nr.
des
Gesetzes.

Seite.

 

1859.
2.  Mai.

l

10.  —

21.  —

 

1859.
25.  Mai.

19.  —

21.  —

21.  —

6.  Juni.

12.  Juli.

25.  Mai.

24.  —

 

Vertrag  zwischen  Preußen  und  Sachsen-Meiningen
  zur  Regelung  der  gegenseitigen  Gerichtsbarbeitsverhältnisse.


Gesetz,  betreffend  die  Gewährleistung  wegen  verborgener
  Mängel  bei  dem  Verkaufe  und
Tausche  von  Hauöthieren  im  Bezirk  des
Appellationsgerichtshofes  zu  Cöln.

Gesetz,  betreffend  die  Aufhebung  der  kegge-Ordnung
  für  die  Grafschaften  Lecklechser  und
Ober-Lingen  vom  31.  März  1842.

Allerhöchsier  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der
Städte-Ordnung  fur  die  Rheinprovinz  vom
15.  Mai  1850.  an  die  Gemeinden  Saarbrücken
  und  St.  Johann  im  Regierungsbezirk
  Trier.

Bekanntmachung  des  Allerhöchsten  Erlasses  vom
26.  April  1850.,  die  Genehmigung  eines  Nachtrags
  zu  dem  Statut  der  Aktiengesellschaft  für
Eisenindustrie  in  Styrum  Frreffena.

Bebanntmachung  des  Allerhöchsten  Erlasses  vom
20.  April  1859.,  die  Genehmigung  der  Abanderungen
  des  Statuts  der  Bergbaugesellchaft
  Neu-Essen  betreffend.

Gesetz  wegen  Abänderung  einiger  Bestimmungen
des  Rheinischen  Handelößgesetzbuche.
Bestätigungs-Urkunde,  betreffend  das  Statut  der
unter  der  Benennung  „Steinkohlen  bergbau-Aktiengesellschaft
  Vollmond“  errichteten  und
in  Bochum  domizilirten  Aktiengesellschaft,  nebst

Statut.

Vertrag  zwischen  Preußen  und  dem  Großherzogthum
  Hessen,  den  Anschluß  der  Eisenbahnen
  bei  Bingen  betreffend.

Bekanntmachung  über  die  unterm  20.  April  1859.
erfolgte  Bestadtigung  des  Statuts  für  die  Grzy#-bowitz-Zabrze-Kusnitzaer
  Aktien-Chausseebaugesellschaft
  zu  JZabrze  im  Beuthener  Kreise
des  Regierungobezirks  Oppeln.

Bekanntmachung  über  die  Seitens  beider  Häuser
des  Landtages  erfolgte  verfassungsmäßige  Zustimmung
  zu  der  mit  den  Rheinuferstaaten  am
7.  Mai  1858.  abgeschlossenen  Uebereinkunft,  den
Bau  der  stehenden  Rheinbrücke  zu  Cöln  betreffend.



Gesetz,  betreffend  den  außerordentlichen  Geldbedarf
  der  Militair=  und  der  Marineverwaltung.


 

16.

14.

14.

16.

1
ñ

17.

5060.

5052.

5053.

5054.
5077.

5087.

5062.

 

221-235.

205207.

220.

208  212.

293-308.

345  348.

236.

236.

242.