Ar. 173. 923
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mercklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 1. November 1915.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Kontrollversammlungen. (2) Bekanntmachung,
betreffend die Krankenpflegeschule im Stift Bethlehem zu
Ludwigslust. (3) Bekanntmachung, betreffend die staatliche Prüfung
von in der Krankenpflegeschule des Stifts Bethlehem zu Ludwigsluft
ausgebildeten Krankenpflegerinnen.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 30. Oktober 1915, betreffend Kontrollversammlungen.
Die nachstehende Verfügung des Königlichen stellv. General-Kommandos des
K. Armeekorps zu Altona vom 27. Oktober d. Is., betreffend Herbstkontrollversammlungen,
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Gleichzeitig werden die Ortsobrigkeiten auf die genaue Befolgung der
Anordnungen in Absatz 2 der Bekanntmachung vom 31. August d. Is., Röl.
S. 769, betreffend Kontrollversammlungen, hingewiesen.
Hiernach haben die Ortsobrigkeiten des Landes genaue Listen über die
Beurlaubten zu führen unter Eintragung der Namen, des Dienstgrades, des
Truppenteils, des Grundes der Beurlaubung, sowie des Tages des Urlaubsbeginnes
und des Endes, und streng darauf zu halten, daß die Beurlaubten ihre
Meldepflicht nicht versäumen.
Schwerin, den 30. Oktober 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
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