Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar.  173.  923

Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Mercklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  1.  November  1915.

 

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Kontrollversammlungen.  (2)  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Krankenpflegeschule  im  Stift  Bethlehem  zu
Ludwigslust.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  die  staatliche  Prüfung
von  in  der  Krankenpflegeschule  des  Stifts  Bethlehem  zu  Ludwigsluft
ausgebildeten  Krankenpflegerinnen.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  30.  Oktober  1915,  betreffend  Kontrollversammlungen.

Die  nachstehende  Verfügung  des  Königlichen  stellv.  General-Kommandos  des
K.  Armeekorps  zu  Altona  vom  27.  Oktober  d.  Is.,  betreffend  Herbstkontrollversammlungen,
  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Gleichzeitig  werden  die  Ortsobrigkeiten  auf  die  genaue  Befolgung  der
Anordnungen  in  Absatz  2  der  Bekanntmachung  vom  31.  August  d.  Is.,  Röl.
S.  769,  betreffend  Kontrollversammlungen,  hingewiesen.

Hiernach  haben  die  Ortsobrigkeiten  des  Landes  genaue  Listen  über  die
Beurlaubten  zu  führen  unter  Eintragung  der  Namen,  des  Dienstgrades,  des
Truppenteils,  des  Grundes  der  Beurlaubung,  sowie  des  Tages  des  Urlaubsbeginnes
  und  des  Endes,  und  streng  darauf  zu  halten,  daß  die  Beurlaubten  ihre
Meldepflicht  nicht  versäumen.

Schwerin,  den  30.  Oktober  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.

L.  v.  Meerheimb.
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