Metadata : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

 

 

Bezeichnung

der

Eisen  bahn.

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

Bezeichnung  der  Behärde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht.
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.



Bemerkungen.



3.  Neubrandenburg  —  Friedländer

Eisenbahn.

4.  Neustrelitz  —  Wesenberg  —  Mirower

  Eisenbahn.



Stationsvorsteher,  Stationswärter,
  Zugführer,  Güterbodenvorarbeiter,
  Güterboden=
  und  Stationsarbeiter,
  Weichensteller.

Subaltern=  und  Unterbeamte.

37  Jahre.

37   "   



Betriebsverwaltung  Mecklenburgischer

  Nebenbahnen  zu
Waren.

Vorstand  der  Neustrelitz—
Wesenberg—Mirower  Eisenbahngesellschaft
  zu  Wesenberg.






IX.  Großherzogthum  Oldenburg.

Eutin—Lübecker  Eisenbahn.

1.

Braunschweigische
bahn.



Packmeister,
Schaffner,  Schmierer,
Weichenwärter,  Bahnwärter,
  Brückenwärter,
Stationsverwalter,  Stationsassistenten,
  Stationsaufseher,
  Schreiber.

Zug  führer,



35  Jahre.



Verwaltungsrath  der  Eutin  —
Lübecker  Eisenbahngesellschaft
  zu  Lübeck.



X.  Herzogthum  Braunschweig.

Landeseisen-



Büreaudiätare,  Kanzlisten,
Stationsassistenten,  Telegraphisten,
  Büreauboten,
Portiers,  Nachtwächter,
Bremser  und  Schmierer,
Schaffner,  Rangirer  und
Koppler,  Magazin=  und
Materfalienaufseher,  Billetdrucker.
  Bahnwärter,
Weichenwärter.



40  Jahre.



Direktion  der  Braunschweigischen

  Landeseisenbahngesellschaft
  zu  Braunschweig.




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Bel  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatsdienst  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter,
bestehenden  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu  brin-
  (vergl.  Pulicandum
  vom
22.  September
1882,  offizieller
Anzeiger  1882
Nr.  32  S.  199
und  Publicandum
vom  17.  September
  1885,  offizieller
Anzeiger  1885
Nr.  33  S.  179).

Sämmtliche  Stellen
  sind  zu  zwei
Drittheilen  den
Militäranwärtern
vorbehalten.

Die  nach  beendeter
Probedienstzeit  in
nebenstehenden
unteren  Stellen
etatsmäßig  angestellten
  Militäranwärter
  haben
bei  genügender
Qualifkation
bezw.  nach  Ablegung
  der  vorschriftsmäßigen

Prüfung  gleich
den  Civilanwärtern
  Anrecht  zum
Aufrücken  in  höhere
  Dienststellen,
und  zwar
im  Bureaudienste:
als  Registrator,

Betriebssekretär

etc.,
im  Stationsdienste:
  als  Stationsverwalter,

Stationsinspek-=tor,



im  Fahrdienste:
als  Zugführer
und  Packmeister.