Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

1453 
neben Verfaͤllung in den Kosten= und 
Schadens= Ersatz zu olermonatlscher 
Juchthausstrafe in Markgebningen; 
7. ouf die von dem Oberamtsgerichte Bi- 
berach gefährte Untersuchung: 
) Johannes Merkle, von Wolfsbähl, 
Kbnigl. Baler. Landgerschts Rürdlin= 
zen, wegen eines nach vorbergegangener 
Verabredung mit elnem Mligefangenen 
complott= und planmäßig veräbten ge- 
waltsamen Angriffs auf zwel Gehülfen 
des Gefangenwärters und dadurch ver- 
suchter Befreiung aus dem Gefängnsß, 
auch wegen weitern im Gefängniß be- 
bangenen Unfugs zu viermonaltll- 
cher Festungs-Arbeltsstrafe und kbrper- 
licher Züchtigung mit 50 Stockstreichen; 
b) Joseph Zech, von Oberrieden, Kan- 
tons St. Gallen, wegen glelchen An- 
hriffs auf zwei Gehülfen des Gefangen- 
wärlers und dadurch versuchter Be- 
frelung aus dem Gesängniß, zu vier- 
monatiicher Festungs= Arbeitsstrafe 
und kbrperlicher Zächtigang von z0 
Seeckstreichen; 
mgleich wurde gegen belde Inqulslien 
wegen des Kosten= und Schadens= Er- 
sotes das Angemessene verfägt und das 
Erkenntniß wegen der denselben angeschul- 
bigten welrern Verbrechen vorbehalten. 
An demselben Tage wurde: 
6 gegen die bel dem Oberemtsgertchte 
Leutkirch in Umersuchung gekommene 
Franziska Kleiner, von Leder, Khnigl. 
Balerischen Landgerschte Buchloe, wegen 
wiederholten verbotswidrigen Elntritte in 
die Könlgl. Staaten, wiederholter Lond= 
streicherei und wegen Angabe eines fal- 
schen Namens, in Betracht der wegen 
tzleicher Vergehen berelts erstandener 
Strafen, neben dem Ersatze sämtlicher 
Kosten sechswöchlar Zuchthausstrafe 
zu Markgröningen, nebst Willkomm und 
Abschled und nachberige Answeisung aus 
dem Königrelch, unter Androhung ge- 
schärfter Strafe auf den Wiederbetrer 
tungsfall erkannt; 
9. gegen den bel dem Oberamtogerichte 
Münsingen in Untersuchung gekommenen 
Joh. Al#, von Drakensteln, Oberamts 
Geißlingen, wrgen wiederheiten- Betrugs 
und fertgesetzten klederlichen Lebenswan= 
dels, neben der Verbiadlschreit zum Ko- 
sten= und Schadens= Ersatz eine sechs- 
monatlkiche Zuchchausstrafe in Gottes- 
lsell, mit Willkomm und nachherige Ein- 
sperrung in dem Zwangs: Arbeitshause 
zu Ulm bis zu erprobter Beserung, we. 
nigstens auf die Dauer von sechs. Mo- 
waten ausgesprochen;
	        
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