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neben Verfaͤllung in den Kosten= und
Schadens= Ersatz zu olermonatlscher
Juchthausstrafe in Markgebningen;
7. ouf die von dem Oberamtsgerichte Bi-
berach gefährte Untersuchung:
) Johannes Merkle, von Wolfsbähl,
Kbnigl. Baler. Landgerschts Rürdlin=
zen, wegen eines nach vorbergegangener
Verabredung mit elnem Mligefangenen
complott= und planmäßig veräbten ge-
waltsamen Angriffs auf zwel Gehülfen
des Gefangenwärters und dadurch ver-
suchter Befreiung aus dem Gefängnsß,
auch wegen weitern im Gefängniß be-
bangenen Unfugs zu viermonaltll-
cher Festungs-Arbeltsstrafe und kbrper-
licher Züchtigung mit 50 Stockstreichen;
b) Joseph Zech, von Oberrieden, Kan-
tons St. Gallen, wegen glelchen An-
hriffs auf zwei Gehülfen des Gefangen-
wärlers und dadurch versuchter Be-
frelung aus dem Gesängniß, zu vier-
monatiicher Festungs= Arbeitsstrafe
und kbrperlicher Zächtigang von z0
Seeckstreichen;
mgleich wurde gegen belde Inqulslien
wegen des Kosten= und Schadens= Er-
sotes das Angemessene verfägt und das
Erkenntniß wegen der denselben angeschul-
bigten welrern Verbrechen vorbehalten.
An demselben Tage wurde:
6 gegen die bel dem Oberemtsgertchte
Leutkirch in Umersuchung gekommene
Franziska Kleiner, von Leder, Khnigl.
Balerischen Landgerschte Buchloe, wegen
wiederholten verbotswidrigen Elntritte in
die Könlgl. Staaten, wiederholter Lond=
streicherei und wegen Angabe eines fal-
schen Namens, in Betracht der wegen
tzleicher Vergehen berelts erstandener
Strafen, neben dem Ersatze sämtlicher
Kosten sechswöchlar Zuchthausstrafe
zu Markgröningen, nebst Willkomm und
Abschled und nachberige Answeisung aus
dem Königrelch, unter Androhung ge-
schärfter Strafe auf den Wiederbetrer
tungsfall erkannt;
9. gegen den bel dem Oberamtogerichte
Münsingen in Untersuchung gekommenen
Joh. Al#, von Drakensteln, Oberamts
Geißlingen, wrgen wiederheiten- Betrugs
und fertgesetzten klederlichen Lebenswan=
dels, neben der Verbiadlschreit zum Ko-
sten= und Schadens= Ersatz eine sechs-
monatlkiche Zuchchausstrafe in Gottes-
lsell, mit Willkomm und nachherige Ein-
sperrung in dem Zwangs: Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter Beserung, we.
nigstens auf die Dauer von sechs. Mo-
waten ausgesprochen;