Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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bis zu erprobter Besserung, wenigstens sämtlicher Untersuchungs Kesten verur- 
eber auf die Dauer ven zwei Mona- thellt worden. 
ten erkanm Am zo. Aprik ist: 
20. gegen die bel dem Oberamtsgerichte 12; auf den Grund der von dem Ober- 
Wangen in Untersuchung gekommene emtsgerichte Mänflugen gefährten Umer- 
Johanne Knoll, von Waldsee, wegen suchung gegen Jakob Nusser, von Ulm, 
kleinen in Genessenschaft veräbten Bie- wegen durch Medicastriren und Segen- 
nen-Diebstahle, wodurch sle sich des zwel- sprechen wiederholt verübter Betrügereien, 
uen Dlebstahls im eechtlichen Siose sodann wegen Veruntreuung, wlederbol, 
schuldis gemache hat, ferner wegen Ver- ten leichtsinnigen Schuldenmachens und 
untreuung und wegen bandstrelcherei, Landstreicherei, so wie wegen Ungucht- 
neben Zuscheldung sämtlicher Unterfu- Wergebens und wiederbolter falscher An- 
chungs = Kosten, vier und elnhalb- taben über seine persbullchen Verhält- 
monetliche Zochthausstrafe in Mark- asse, neben dem Kosten= und Schadens- 
geiningen, mit Räcksichtnahms auf tbre Ersatz, achtmeonatliche Festungs-Ar- 
kbrperliche Beschaffenheit ausgesprochen. beitsstrafe und nachherige Einsperrung in 
" dem Zwangs-Arbeltshause zu Ulm bl# 
An *1çv' April ist: zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
1#l. der bel dem Oberamtsgerichte Tettnang auf die Dauer von fünf Monaten 
im Uncersuchung gekommene vermalige erkannt worden. 
Postholter und Salffaktor, Conred An demselben Tage wurden feu- 
Prlelmeler, von Frledrichshafen, we- #ner verurtheilt: 
13. auf den Grund der von dem Ober- 
amtsgerichte Riedlingen geführten Unter= 
suchung: 
a) Barbare Moll, von Hunderslngen, 
Oberamts Ehingen, wegen Mitwissen- 
schaft und nachgefolgter Theilnahme bei 
den zu Eichen und Kerzenweller von 
Gottlleb Schempp und Cons. verübten 
NRaubverbrechen, ferner wegen nochge- 
gen Kossenrests und Umerschlagung von 
zwel ihm in der Elgenschaft als Post- 
Halter zur Befbrderung uͤbergebenen 
Gelsd= Poqueten und Briefen, neben 
Cassation und Unfkbigkelrs-Erklärung zu 
WVerwaltung eines öffentlichen Amtes zu 
olerjäbriger Festungsstrafe mit onge- 
messener Beschäfelgung, se wie zu dem 
Ersatze selnes Kagenrests und Bezahlung
	        
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