Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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ben Werwilligung ausgenommen, haupt- 
söchlich beschäfeigt. Desglelchen 
5) wenn die Commissien eine Beschwerde 
oder Vorstellung bel der Reglerung, 
ader die Blite um eln Gesetz in An- 
trag bringt; 
endlich 
4) überhaupt alsdann, wenn die Kammer 
elnem von der Commisston bearbelteten 
Gegenstande gleiche Wichtigkeit mit den 
vorgenannten beilegt. 
F. 4## 
In minder wichtigen Fällen kann ein 
Commisstons-Gutachten in der ersten Sl- 
bung nach dessen Erstattung von der Kam- 
mer berathen, und durch einen Beschluß 
erlediget werden; en wäre denn, daß die 
Kammer sogleich zur Berathung schrelten 
wollte. Wled die Berathung nicht unmit- 
telbar nach der ersten Verlesuns des Com- 
missions: Berichts votgenemmen ; so ist der. 
selbe vor Erbffaung der Berathung noch 
enmal zu verlesen. 
s. 3. 
Wenn Im Leufe der Berathung sich neue 
Auslchten entulckeln, oder neile Zusäßze und 
Abänderungen zur Sprache kommen, welche 
burch das vorllegende Commisssens-Gutach- 
ten nicht erschbpft ##nd so kann die Kam- 
mer dleselben zäür nähern Präfung en die 
Commisson zurückgeben. 
Von der Dehatte. 
s. 44. 
Wenn der Praͤsident dle Debatte erdff- 
net hat, so sprechen die Mitglleder in dert 
jenigen Folge, in welcher ste von ihren 
Siszen aufgestanden stad. Jedoch ist der- 
jeuige, dessen Vortrag zunéhhst berährt 
wurde, darauf zu erwledern berechtigt. 
F. 45. 
Der Préstdent ordnet den Gang der Ver- 
bandlung und leitet die Berathung und 
Abstimmung. (Verf. Urk. F. 165.) 
Er nimme an der Debatte se wellt Thell, 
öls es zu Erfüllung jener Pflcht udibig 
ist. Will derselbe als Abgeordneter an 
der Verhandlung Antheil nehmen, so ver- 
läßt er dem Drästldentenstuhl, und konn 
denselben hinsichtlich der Verhandlung über 
diesen Gegenstand so lange nicht wieder 
elnnehmen, bis dle Sache definltio erledigt 
ist. In solchen Fällen verfteht der Buce- 
Drästdent die Seelle des Präfldemen. 
s. 46. 
Jedes Mitglied kann darauf aufmerksam 
machen, daß die Debacte erschbpft ser. 
Der Präsldent erklärt nach vorgängiger Be- 
fragung der Kammer, welche im Zwelfelt, 
falle zu entschelden hat, die Debatte für 
geschlossen.
	        
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