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wegen Bestechung, deren er für über- Am 1r. December ist: "
wiesen angenommen worden, so wie we- 5. Frledrich Martin, von Alpirspach,
gen Annahme einer unerlaubten Zech- Oberamts Oberndorf, wegen einet Real-
Freibaltung, neben Confiscation der von und einiger Verbal-Injurlen gegen seine
ihn ongenommenen vier kleinen Thaler, Mutter, ausgestoßener Drohungen gegen
seiner Stelle als Untersürster entsetzt, den Oberbeamten und unbotmäßigen Be-
zu Bekleidung eines bffentlichen Amtes nehmens in dem Gesängniß unter Ein-
für unfählg erklärt und zu Erstat- rechnung eines Tbells des erstandenen
tung sämtlicher Untersuchungs-Kosten Arrests als Strafe, neben der Verbind=
verurtheilt. lichkeit zum Ersatze sämtlicher Untersu-
An demselben Tage ist: chungs Kosten, so wie des von ihm in
z. die lerige Gortliebin Gde, von Trall= dem Gefängnisse gestifteten Schadens
kingen, Oberamts Urach, wegen wieder- mit drei und einhalbmonatlicher
bolten und dabel ausgeselchneten Dieb- Zuchthausstrafe belegt worden.
stahls, auch wegen eines durch Anlehen An demselben Tage ist:
umer falschen Vorspleglungen verübten 6. die zu Sulz in Untersuchung gekom-
Betrugs, neben der Verbindlichkelt zum mene Benedikta Steiner, von Birken-
Ersetze der entwendeten Geldsumme, s bhard, Oberamts Blberach, wegen Ver-
wie der Arrest, und Umeersuchungs- bindung mit Gaunern, Berrugs durch
Kesten zu ein und einhalb jährlger Annahme elnes falschen Namens und
Juchthausstrafe mit derbem Willkomm dabel bartnäckig fortgesetzten Läugnens,
und zu nachheriger, wenigstens ein jäh- dann wegen längere Zelt angedauerten
riger Elnsperung in ein Zwangs= Ar- Conkublnats und Vaglrens, ferner we-
beltehaus verurtbellt worden. gen nachgefolgter Tbeilnahme an zwel.
Am 3. Derember wurde: Diebstählen, neben der Verbindlichkeit
I. Johann Georg Rähle, von Bezingen, zum Ersatze ihrer Verbaft., so wie eines
Oberamts Reutlingen, wegen ehebrecherl- noch zu bestimmenden Antbeils an den
schen Conkubsnats, neben Zuscheldung der Untersuchungs Kosten und des Schadene
Hälfte der Umersuchungs-Kosten zu drei zu neunmonatlicher Zuchihausstrase,
und einhalbmenatlicher Festungs- nebst Willkomm und zu nachheriger we-
Arbelt verurppeilt. nigstens fünfmonatlicher Einsper=