Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

ler Johannes Hauser zu Plochingen, 
Oberamts Ehlingen, Inten, Imploraten, 
Producenten, Aten, Urkunden-Diffession, 
jetzt Bewels durch Handschriften-Ver- 
gleichung betreffend, wurde der am 23. 
August 18:f0 erdffnete unterrlchterliche 
Bescheld durch Erkenntniß vom :: May, 
ins. 21. Juni, unter Wergleichung der 
Kosten dleser Instanz abgeändert. 
15. In der Appellatlonssache von dem 
Scadtgerichte Stuttgart zwischen dem 
Kaufmann Buzhuber zu Blaubeuren, 
Liquldanten, Appellanten, und der De- 
blemasse des Handelsmanns Jakob Frle- 
derich Weiß zu Stuttgart, Liquldatin, 
Appellatin, eine Schuldferderung betref- 
fend, wurde vermoge Beschlusses vom 
9. May, und ins. 13. Juni, die Be- 
rufung wegen Versäumnisses der Noth- 
frist zu Einreichung der Beschwerde: 
schrift für verlassen erkiärt, und der 
Ant die Bezahlung der Proceß-Kosten 
dleser Instanz verurthelle. 
47. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Crimisal-Senat. 
Am 1. Juni wurde: 
1. Christian Krohmer, von Frickenhau- 
sen, Oberamts Nürtingen, wegen zweier 
zwar unbedeutender aber wlederbolter 
Diebstähle, sodann wegen wiederholten 
Concubinats und wegen Vaglrens, neben 
der Verbindlichkelt zum Ersotze des Ge- 
stohlenen, seiner Verhaft= und eines an- 
gemessenen Theils an den Untersuchungs- 
Kosten, zu einer sechsmonatlichen 
Festungs-Arbeitsstrafe und zu nachheri- 
ger, wenigstens drelimonatlicher Eln- 
schließung in ein Zwangs Arbeitshaus, 
unter Vorbebalt eines Straf-Zusatzes 
für den Fall, daß durch weitere Nachfor- 
schung die verübten Dlebstähle als Dritte 
sich berausstellen sollten, verurtoellt. 
Am 8. Junl ist: 
3. der zu Horb in Untersuchung gekom- 
mene Conrad Meßmer, von Oeffin- 
gen, Oberamts Riedlingen, wegen dreier 
im rechtlichen Sinne wiederholter, durch 
Elnbruch guallsieirter und dem Betra- 
ge nach bedeutender Diebstéhle, wovon 
der eine in Genossenschost sehr gefährli- 
cher Gauner verübt wurde, sodann we- 
gen wiederholten Concublnats und wle- 
derholten Vaglrens, auch wegen längere 
Zelt fortgesesten Lügens, zu drei und 
einhalb ähriger Zuchthaussttrafe nebst
	        
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